Justiz
Anklage fordert: Roßmüller hinter Gitter

Die „Blutnacht von Straubing“ im Jahr 2010 soll mit Haftstrafen gesühnt werden. NPD-Mann Roßmüller drohen drei Jahre Haft.

26.11.2015 | Stand 16.09.2023, 7:00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für Sascha Roßmüller. Foto: altrofoto.de

Klaus-Dieter Fiedler ist nicht überzeugt – und bleibt deswegen hart. Darum sollen die Angeklagten, die dem Staatsanwalt im Landgericht Regensburg am Donnerstag gegenübersitzen, hinter Gitter. Fiedler glaubt nicht, dass die Bandidos in Notwehr gehandelt hätten. Vielmehr hätten sie ihren Angriff geplant und vorbereitet. Fünf ehemalige Mitglieder der Rockergruppe Bandidos müssen sich wegen Landfriedensbruch sowie gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Sie sollen in der Nacht zum zweiten Weihnachtsfeiertag 2010 in Straubing Mitglieder des dortigen Motorradclubs Gremium angegriffen und mit Messerstichen erheblich verletzt haben.

Die umstrittene Aussage des Kronzeugen Ralf K. sei glaubwürdig, sagt Fiedler, er habe keinen Belastungseifer gezeigt. Dennoch muss Fiedler von einem wesentlichen Vorwurf aus der Anklageschrift abweichen. „Schwerer Landfriedensbruch ist aus meiner Sicht nicht nachzuweisen.“ Aber das Verhalten der Rocker sei weiterhin als gemeinschaftliche, gefährliche Körperverletzung zu würdigen. Zudem hätten sie eine bewaffnete Gruppe gebildet. In der Folge fordert Fiedler Haftstrafen: zwei Jahre und sechs Monate für die „Mitläufer“, drei Jahre Haft für Mitinitiator Sascha Roßmüller und insgesamt sechs Jahre für Stephan H., der bereits in Untersuchungshaft sitzt, acht Mal wegen Gewaltdelikten verurteilt wurde und dem Präsidenten des Straubinger Gremium MC ins Gesicht gestochen haben soll.

„Dann ist wieder Ruhe im Land“

Fiedler plädiert knapp eine Stunde lange. Danach haben die sechs Verteidiger der vier angeklagten Bandidos das Wort. Rechtsanwalt Helmut Mörtl macht den Anfang: Er beginnt damit, die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwalt zu zerpflücken. „Bitte verzeihen Sie mir das Herr Oberstaatsanwalt, aber Straubing ist eine Provinzstadt.“ Und wenn dort so ein Vorfall passiert, sei das natürlich sehr öffentlichkeitswirksam. Die Behörden gerieten daher unter Druck. „Unter den Druck, das aufklären zu müssen.“ Mörtl: „Also braucht man Schuldige, dann ist wieder Ruhe im Land.“ Eigentlich sei das nur traurig.

Alles nur Hörensagen

Die Ermittlungen hätten sich auf Hörensagen gestützt, Zeugen seien von der Polizei unter Druck gesetzt worden – teils angeschrien bei der Vernehmung –, die Thesen der Polizei zu stützen. Den Verteidigern seien im Verfahren wesentliche Akten und Ermittlungsergebnisse vorenthalten worden, die Beweisaufnahme sei „fast zum Verzweifeln“ gewesen. Mörtl, der den mutmaßlichen Rädelsführer Stephan H. vertritt, widerlegt, dass die Bandidos auch nur einen Grund gehabt hätten, die Gremium-Rocker anzugreifen. „Wenn man sich das genau anschaut, passt es halt nicht.“ Da könne man nicht, wie die Staatsanwaltschaft es tue, mit der „groben Kante“ rübergehen. Die ganze These der Anklage sei doch abstrus.

Mörtl fordert Freispruch für seinen Mandanten; ihn aus der U-Haft zu entlassen und zu entschädigen.

„Eine Verurteilung wäre politisch motiviert“

Nach Mörtl beginnen Roßmüllers Anwälte, Frank Miksch und Bernd Weishäupl, mit ihrem Plädoyer. Ralf K., der frühere Bandido-Chef, gab unter anderem zu Protokoll, dass der NPD-Mann vor den Gremium-Rockern flüchtete und seine damaligen Kuttenbrüder zurückließ. Daher sei er als „Feigling“ verschrien gewesen. Am Donnerstag sagt Weishäupl nun, früherer Geschäftspartner des NPD-Manns beim Sicherheitsdienst Taranis, er sehe keinen einzigen Vorwurf gegen Roßmüller bestätigt. Vieles spreche eher dafür, dass Roßmüller überhaupt nicht an der Schlägerei beteiligt gewesen sei.

Weishäupl macht den Prozess dann politisch. Er verweist auf die derzeitlaufenden Ermittlungen gegen LKA-Beamte, die den V-Mann Mario F. zu Straftaten angestiftet haben sollen. F. sei aber auch laut Weishäupl auf Roßmüller“ angesetzt worden.Dazu zitiert er aus einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ steht.Sollten die Berichte über F. tatsächlich wahr sein, würde das auch ein Licht auf diesen Prozess werfen, sagt Weishäupl. Eine Verurteilung Roßmüllers wäre „politisch motiviert“. Wie sein Kollege fordert auch Weishäupl Freispruch.

Nach MZ-Informationen bestreitet Mario F. aber, gezielt vom LKA auf Sascha Roßmüller angesetzt gewesen zu sein.

Roßmüller, der brave Familienvater

Der Fürther Anwalt Miksch erklärt dagegen am Donnerstag, bei der Schlägerei habe es sich um keine geplante Aktion gehandelt. Vielmehr verprügelten die Straubinger die Bandido-Rocker; diese hätten also höchstens in Notwehr gehandelt. Dann sei der Einsatz von Latten oder Pfefferspray auch gerechtfertigt. Aber Waffen bei den Bandidos habe ohnehin niemand an diesem Abend im Jahr 2010 gesehen.

Den Kronzeugen und andere Belastungszeugen hält Miksch dazu für unglaubwürdig, insbesondere Ralf K. habe unzulässige Versprechen und Zusagen durch die Ermittlungsbehörden erhalten. K. habe die Bandidos im Streit verlassen und später mühelos „in die Pfanne hauen“ können.

Sollte das Gericht es aber anders sehen, weist Miksch schon vorsorglich auf strafmildernde Umstände hin. So habe der bei der „Blutnacht“ im Gesicht verletzte Straubinger Rockerchef keine bleibenden Schäden davongetragen. Miksch zeichnet von seinem Mandanten das Bild eines aufrechten Familienvaters, der sich vorbildlich um seine kranke Frau kümmert und mehrere Monate in einer unsäglichen Untersuchungshaft in Regensburg verbringen musste. Diese Justizvollzugsanstalt „zählt zu den schlechtesten. Nicht nur in Bayern.“ Weder die Größe der Zellen noch die sanitären Einrichtungen seien mit normalen Standards vereinbar. Hinzu komme, dass Roßmüller durch Presseberichte („Bayerns Staatsfeind Nummer 1“) öffentlich diffamiert worden sei. Das hätte ihm auch persönlich zugesetzt. Er sei „als schlechter Menschen“ hingestellt worden, „der er sicherlich nicht ist.“ Dadurch habe er auch seine Lizenz für seinen Sicherheitsdienst verloren. Roßmüller, momentan arbeitslos, wolle aber selbst im „publizistischen Bereich“ tätig werden.

Das Urteil wird im Dezember erwartet.

Ein Protokoll des ersten Verhandlungstages finden Siehier. Amzweiten Prozesstagpackte der ehemalige Präsident des Bandidos-Chapters Regensburg als Kronzeuge aus.Späterwurde eine Verlängerung des Prozesses beschlossen –und Ermittlungspannen kamen ans Licht. Zudem musste sich einfrüherer Staatsanwalt erklären, warum der Kronzeuge für schwerste Straftaten nicht angeklagt wurde. Die Verteidiger kritisierten danach die Richter für ein„Zeugenschonprogramm“ und stellten einen Befangenheitsantrag.

Weitere Gerichtsberichte aus der Oberpfalz finden Siehier.