Justiz
Rockerprozess: Anwälte kontra Richter

„Sie fahren ein Zeugenschonprogramm“: Als ein Polizist vor dem Landgericht Regensburg aussagt, entbrennt ein heftiger Streit.

25.09.2015 | Stand 16.09.2023, 6:58 Uhr
Die Kammer um Richter Georg Kimmerl (2.v.r) musste sich am Freitag anhören, einen Polizisten, der als Zeuge aussagte, zu schonen. −Foto: altrofoto.de

Noch keine fünf Minuten sind seit Sitzungsbeginn vergangen, da haben Verteidiger Helmut Mörtl und sein Bremer Kollege Hans Meyer-Mews schon wieder mehr geredet als der Vorsitzende Richter. Und so wird es an diesem Freitag im Rockerprozess gegen nur noch vier angeklagte Bandidos auch weitergehen. Viel juristischer Schlagabtausch, nur wenig zur „Straubinger Blutnacht“ von Weihnachten 2010, als die Regensburger Rocker ihre Kuttenbrüder von Gremium angegriffen haben sollen. Schon am Morgen kündigt Mörtl weitere Beweisanträge für die kommenden Verhandlungstage an: „Gehen Sie davon aus, dass wir noch welche Stellen“, sagt er zur Richterbank. Meyer-Mews fordert nach nicht mal fünf Minuten die Unterbrechung der Verhandlung. Der Grund: Er habe die Ladungsliste für die Zeugen nicht komplett erhalten. Pause. Mehr als eine halbe Stunde vergeht, ehe Richter Georg Kimmerl verkündet, dass dieser Antrag abgelehnt wird – und der erste Zeuge im Saal am Landgericht Regensburg Platz nehmen darf: ein Polizist.

„Lesen Sie da etwa vor?“

Der Straubinger Beamte hat mit der Wirtin gesprochen, in deren Lokal die Bandidos gewesen sein sollen, bevor sie den Angriff auf die Gremium-Rocker in der nahen Clubkneipe starteten. Die Frau habe ihm erzählt, dass Bandidos-Mitgleider öfter mal bei ihr was getrunken hätten. An diesem Abend aber seien es deutlich mehr als sonst gewesen; erkannt habe sie beispielsweise Sascha Roßmüller und Mörtls Mandanten, den Angeklagten Stephan H. Die Frau habe Angst gehabt, dass sich etwas anbahnen könnte. Ihr Schwiegersohn sei schließlich Mitglied bei Gremium. Die Rocker seien aber nur kurz da gewesen, etwa 15 Minuten und hätten allesamt nur alkoholfreie Getränke bestellt. Zur Schlägerei selbst hätte sie dagegen nichts sagen; nur eine Blutspur auf der Straße sei ihr aufgefallen. Die Aussage des Polizisten wird aber unterbrochen. Die Verteidiger mischen sich ein: „Lesen Sie da etwa vor?“, fragt Meyer-Mews. Der Zeuge erklärt, er habe sich Stichpunkte gemacht, und das, was er sagen wolle, mit einem Textmarker markiert.

Auf weiteres Drängen muss der Polizist eingestehen, keine Erinnerung an die Vernehmung selbst zu haben, sondern sich vorher nur die Akten noch mal durchgelesen zu haben. Das wollen die Rechtsanwälte Mörtl und Meyer-Mews nicht hinnehmen – und intervenieren weiter. Er dürfe hier nicht ablesen, sondern müsse sich selbst erinnern. Ein Vorhalt sei etwas anderes als Vorlesen. Für den Zeugen wird es immer unangenehmer: Mörtl hakt nach, wie der Mann die Zeugin damals belehrt hat. So weist der Anwalt dem Zeugen juristische Fehler und Ungenauigkeiten nach: Der Polizist hat die Wirtin damals nicht ausreichend über ihre Rechte informiert – zum Beispiel, dass sie sich einen Rechtsbeistand nehmen kann. Mörtl kündigt umgehend Widerspruch an.

Verteidiger bleibt hartnäckig

Aber für den Polizisten geht das Verhör weiter – und es wird laut: Hans Meyer-Mews nimmt den Mann weiter in die Mangel; weist ihm einen weiteren Fehler nach und stellt dann die Frage, ob er die Zeugin beim Verhör getäuscht habe. Doch die Kammer will diese Frage nicht zulassen, es gehe dabei schließlich nicht um Tatsachen. Das sieht Staatsanwalt Klaus-Dieter Fiedler auch so. Meyer-Mews Stimme erhebt sich. „Sie fahren hier ein Zeugenschonprogramm.“ Das mache Richter Kimmerl doch nur deswegen, weil es hier um einen Polizisten geht, der die Angeklagten belastet. „Ihnen geht es doch nur um die Verurteilung.“ Würde es sich hier um einen Zeugen der Verteidigung handeln, sehe das wieder ganz anders. Der Anwalt fordert einen Gerichtsbeschluss, weil Kimmerl nicht mit sich reden lässt. Nach dem der Beschluss ergangen ist, bleibt ist Meyer-Mews noch immer empört und wirft der Kammer vor: „Sie haben überhaupt keinen Zurückweisungsgrund genannt. Halten Sie sich bitte ans Gesetz, dann kommen wir bestens miteinander aus. (...) Wir wollen einfach nur in Ruhe den Zeugen befragen.“ Dann versucht er, seine Frage erneut an den Polizisten zu stellen. Kimmerl greift ein: „Beantworten Sie diese Frage nicht.“ Und das macht der Polizist auch nicht. Kurz danach darf er gehen.

Mörtl fordert hinterher unverzüglich, diese Aussage nicht zu verwerten. Der Polizist habe die Frau damals falsch, irreführend und unvollständig belehrt. Die übrigen Verteidiger schließen sich dem an. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt – wann ein Urteil gesprochen wird, ist bisher noch unklar. Noch bis Dezember sind Verhandlungstermine angesetzt.

Darum geht es im Prozess:

Ein Protokoll des ersten Verhandlungstages finden Siehier. Amzweiten Prozesstagpackte der ehemalige Präsident des Bandidos-Chapters Regensburg als Kronzeuge aus.Späterwurde eine Verlängerung des Prozesses beschlossen –und Ermittlungspannen kamen ans Licht. Zuletzt musste sich einfrüherer Staatsanwalt erklären, warum der Kronzeuge für schwerste Straftaten nicht angeklagt wurde.

Weitere Gerichtsberichte aus der Oberpfalz finden Siehier.