Justiz
Baumer-Verlobter räumt Missbrauch ein

32-Jähriger gibt über seine Verteidiger den Großteil der Anschuldigungen zu und kann nun mit einer Bewährungsstrafe rechnen.

21.11.2016 | Stand 16.09.2023, 6:41 Uhr

Vor dem Landgericht Regensburg steht der ehemalige Verlobte von Maria Baumer. Foto: Lex

Im Gerichtssaal fließen Tränen. Nicht beim Angeklagten, sondern bei denjenigen, die dem 32-jährigen Krankenpfleger aus Regensburg einmal vertraut haben. Die ihn in ihre Familien aufgenommen haben und bitter enttäuscht wurden. Bei Familie Baumer, die seit viereinhalb Jahren nicht weiß, warum ihre Tochter sterben musste. Bei den Angehörigen der jungen Patientin am Bezirksklinikum, an deren Glaubhaftigkeit die Verteidigung offensichtlich zweifelt. Nach dem angekündigten Rechtsgespräch der Verfahrensbeteiligten wird der ehemalige Verlobte von Maria Baumer, dem sexueller Missbrauch an zwei Schülern des Domspatzen-Gymnasiums, sexuelle Nötigung und der Besitz von kinderpornografischem Material zur Last gelegt werden, wohl mit einer Bewährungsstrafe den Gerichtssaal verlassen. Dafür wird er den Großteil der Anschuldigungen einräumen und den Opfern Schmerzensgeld bezahlen. Prozessbeobachter zeigen sich überrascht von der schnellen Einigung. Die Mutter der getöteten Maria Baumer ist fassungslos: „Ist das gerecht?“

Eröffnung mit Befangenheitsantrag

Am Morgen war dem Krankenpfleger die Nervosität noch anzumerken. Fast 30 Minuten lang war er im Gerichtssaal 104 den Fotografen und Kamerateams ausgeliefert. Starr blickte er aus dem Fenster, wechselte zwischendurch mit seinen Anwälten Michael Haizmann und Michael Euler ein paar Sätze. Erst mit Verspätung eröffnete Vorsitzender Richter Carl Pfeiffer gegen 9.20 Uhr die Verhandlung vor der Jugendkammer am Landgericht, die dann nach wenigen Minuten schon wieder unterbrochen werden musste: Noch bevor die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift verlesen konnte, stellten die beiden Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen eine Schöffin. Die Frau ist Mathematiklehrerin und hatte sowohl den Angeklagten als auch mehrere Zeugen, die in dem Verfahren aussagen sollten, am Domspatzen-Gymnasium unterrichtet. Die Schöffin hatte dem Gericht vor Prozessbeginn ihre Bedenken mitgeteilt, was aber zunächst nicht zu einer Umbesetzung der Kammer unter Vorsitzendem Richter Carl Pfeiffer führte. Nun wurde dem Befangenheitsantrag stattgegeben, weshalb der Prozess erst mit zwei Stunden Verspätung und einer Ersatzschöffin beginnen konnte.

Doch nach zehn Minuten folgte schon die nächste Unterbrechung. Verteidiger Haizmann beantragte nach der Verlesung der siebenseitigen Anklageschrift ein Rechtsgespräch mit allen Verfahrensbeteiligten, wie er es bereits im Vorfeld des Prozesses gegenüber unserem Medienhaus angekündigt hatte. Sein Mandant, so erklärte er, werde sich deshalb zunächst nicht zu den Anschuldigungen äußern.

Als das Gericht gegen 14.30 Uhr die Verhandlung fortsetzte, war klar, dass die insgesamt zwei Runden des Rechtsgesprächs wohl zu einer grundsätzlichen Einigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage geführt hatten. Eine Bewährungsstrafe erscheine in Verbindung mit einer angemessenen Schmerzensgeldzahlung möglich, sagte der Vorsitzende Richter, woraufhin zwei Gutachter, darunter der Regensburger Forensik-Experte Prof. Dr. Michael Osterheider, von ihren Aufgaben entbunden wurden.

Der Angeklagte wirkte nach der Bekanntgabe des Richters sichtlich erleichtert und ließ nun auch den Blick über die Zuschauerreihen schweifen. Es dürfte ihm nicht verborgen geblieben sein, dass die Familie seiner getöteten Verlobten das Geschehen aufmerksam verfolgte. Sie warten seit inzwischen viereinhalb Jahren auf den Abschluss der Ermittlungen. Der Krankenpfleger gilt als einziger Tatverdächtiger, doch bis heute konnte nicht geklärt werden, wie, wo und warum die junge Windanlagengutachterin sterben musste. Sie galt 16 Monate als vermisst, bis Pilzsammler am 8. September 2013 die sterblichen Überreste in einem Waldstück bei Bernhardswald fanden, nur rund zehn Kilometer von dem Reiterhof entfernt, auf dem sie den Abend vor ihrem Verschwinden verbrachte.

Polizist scharf zurechtgewiesen

Verteidiger Haizmann hatte im Vorfeld angekündigt, dass er nicht dulden werde, dass der jetzige Prozess zu einem „Ersatzverfahren“ im Fall Baumer werde. Und so fuhr er bei der Aussage eines Polizeibeamten auch scharf dazwischen, als dieser von Erkenntnissen sprach, die im Zuge der Mordermittlungen im Fall Maria Baumer gemacht wurden. „Mir passt nicht, dass hier ständig vom Mordfall Baumer gesprochen wird.“

Mit den beiden Beamten der Ermittlungsgruppe „Maria“ eröffnete das Gericht die Beweisaufnahme. Sie schilderten, wie sie auf Festplatten, die bei einer Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten gefunden wurden, kinderpornografisches Material entdeckten. „Etwa acht Stunden Material“. Bei der Sichtung hätten sie auch Fotos und Videos entdeckt, die eine ihnen bekannte Person zeigten. Sie hatten den ehemaligen Domspatzen bereits als Zeugen im Fall Baumer vernommen. Nun stellte sich heraus, dass der heute 24-Jährige zwischen 2005 und 2011 von dem Angeklagten bei sexuellen Handlungen gefilmt und fotografiert wurde. „Als wir ihn mit dem Material konfrontierten, geriet er in einen schweren psychischen Ausnahmezustand“, beschrieb der Beamte die Situation. Das Opfer habe sich erkannt und die Vorfälle zeitlich einordnen können. Der Angeklagte war dagegen nicht auf den Aufnahmen zu sehen, allerdings habe seine Hand anhand einer Narbe und Pigmentflecken sowie durch den Vergleich eines Fingerabdrucks identifiziert werden können. „Das Ergebnis war eindeutig“, sagte der Polizist.

Eine Gutachterin konnte dagegen nicht mit Sicherheit sagen, wie DNA-Spuren des Angeklagten an die Innenseite des Slips der jungen Frau geraten waren. Die Übertragung könnte stattgefunden haben, ohne dass der Mann die Stelle berührt habe. Laut Anklageschrift hatte der Krankenpfleger die ehemalige Patientin am Bezirksklinikum mit Nachrichten über soziale Netzwerke bombardiert und sei auch mindestens einmal bei ihr in der Wohnung über Nacht geblieben. Dabei soll er sie laut Anklage mit einem starken Beruhigungsmedikament namens „Tavor expidet“ betäubt haben. Das zweifelt die Verteidigung allerdings an.

Der Prozess wird am Dienstag mit der Befragung zweier mutmaßlicher Opfer fortgesetzt. Mehrere Zeugen ließ das Gericht ausladen. Auch Prozesstage wurden nach dem Rechtsgespräch gestrichen. Das Urteil könnte am 15. Dezember fallen.

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