Top-Story 17.08.2007, 12:10 Uhr

RAF: Ex-Terroristin Eva Haule wird auf Bewährung freigelassen

Die RAF-Terroristin Eva Sybille Haule nach ihrer Festnahme am 2. August 1986 in einem Eiscafe in Rüsselsheim.

Die RAF-Terroristin Eva Sybille Haule nach ihrer Festnahme am 2. August 1986 in einem Eiscafe in Rüsselsheim.

Die frühere RAF-Terroristin Eva Haule kommt nach 21 Jahren Gefängnis frei. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied in einem am Freitag 17. August veröffentlichten Beschluss, den Rest von Haules lebenslanger Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Von der 53-Jährigen gehe keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit aus, erklärte das Gericht. Als Termin für die Aussetzung der Reststrafe nannte das OLG den kommenden Dienstag. Während der fünfjährigen Bewährungsdauer wird Haule unter Aufsicht eines Bewährungshelfers stehen.

Nach Angaben des zuständigen 5. Strafsenats haben sowohl der Generalbundesanwalt als auch die Justizvollzugsanstalt, in der Haule einsitzt, die Entlassung befürwortet. Entscheidend für die günstige Prognose sei gewesen, dass die 53-Jährige an der Selbstauflösung der RAF 1998 aktiv mitgewirkt und dem bewaffneten Kampf abgeschworen habe, hieß es. Günstig habe sich außerdem ausgewirkt, dass Haule in den vergangenen zehn Jahren sämtliche Vollzugslockerungen ohne Beanstandungen bewältigt habe.

Haule verbüßt seit Juni 2004 ihre Strafe im offenen Vollzug in Berlin. Im Freigang absolvierte sie eine dreijährige Ausbildung zur Fotografin, die sie laut OLG im vergangenen Frühjahr erfolgreich abschloss. Einen Antrag auf Haftentlassung hatte Haule bereits im vergangenen Jahr gestellt. Damals hatte das OLG den Antrag zunächst noch abgelehnt, das Gericht begrenzte aber die Mindesthaftdauer auf 21 Jahre.

Haule zählte zur so genannten dritten Generation der RAF. Anfang 1984 hatte sie sich als Studentin der Terrorgruppe angeschlossen. 1986 wurde sie festgenommen und zwei Jahre später unter anderem wegen Beteiligung an einem versuchten Sprengstoffanschlag auf die NATO-Schule in Oberammergau zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt.

Noch vor Ablauf der Strafe verhängte das Frankfurter OLG 1994 eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen Haule und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Grund war Haules Beteiligung am Bombenanschlag auf die Rhein-Main-Airbase der US-Streitkräfte im August 1985. Damals waren drei Menschen getötet und elf weitere Personen schwer verletzt worden.

Neben Christian Klar und Birgit Hogefeld ist Haule derzeit das letzte ehemalige RAF-Mitglied, das sich noch im Gefängnis befindet. Ende März war die frühere Top-Terroristin Brigitte Mohnhaupt nach 24 Jahren Haft freigekommen. Auch sie hatte einen Antrag gestellt, den Rest ihrer Strafe zur Bewährung auszusetzen. Ein Gnadengesuch Christian Klars hatte Bundespräsident Horst Köhler im Mai abgelehnt.

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