Verfassungsgericht billigt Stimmkreisreform
Die Neueinteilung der Landtagsstimmkreise ist rechtens. Es bleibt bei der Verringerung der Zahl der Mandate in der Oberpfalz und in Oberfranken.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof sieht die Neueinteilung der Stimmkreise als rechtens an. Foto: dpa
München. Oberfranken und die Oberpfalz müssen sich endgültig mit einem Landtagsmandat weniger begnügen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat mehrere Popularklagen gegen die Neueinteilung der Landtags-Stimmkreise abgewiesen, unter anderem der Grünen sowie der Landkreise Kulmbach und Wunsiedel. Die Stimmkreisreform verstoße nicht gegen die Bayerische Verfassung, entschieden die Richter am Donnerstag.
Damit bleibt es bei der beschlossenen Verringerung der Zahl der Landtagsmandate in der Oberpfalz und in Oberfranken von jeweils 17 auf 16 - im Gegenzug bekommt das bevölkerungsreiche Oberbayern zwei Mandate hinzu. Auch die Zusammenlegung der beiden Stimmkreise Kulmbach und Wunsiedel ist laut Urteil mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Die Kläger reagierten enttäuscht, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zeigte sich erfreut.
Gerichtspräsident Karl Huber sagte, der Grundsatz der Wahlgleichheit werde durch die Stimmkreisreform nicht verletzt - die Klagen seien deshalb unbegründet. Der Gesetzgeber habe wegen des Bevölkerungsrückgangs in Oberfranken und der Oberpfalz und wegen des Zuwachses in Oberbayern handeln müssen. Zudem habe der Gesetzgeber bei der Zusammenlegung der Stimmkreise Kulmbach und Wunsiedel seinen Beurteilungsspielraum nicht überschritten.
Reform im vergangenen Herbst beschlossen
Der Landtag hatte die Reform im vergangenen Herbst beschlossen - nach langem Tauziehen innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Die neue Aufteilung gilt von der Landtagswahl im Herbst 2013 an.
Herrmann erklärte: „Ich freue mich, dass unser Gesetz jetzt vom höchsten bayerischen Gericht bestätigt worden ist. Damit haben alle Kandidaten, die sich für die Landtagswahl bewerben, endgültig Rechtssicherheit.“ Die Vorwürfe der Opposition hätten sich als haltlos erwiesen. „Es hat sich gezeigt: Unser Gesetzentwurf ist wohl abgewogen.“ Veränderungen seien auf das notwendige Maß beschränkt.

