Online-Durchsuchung: Bayern will trotzdem starten
„Ich gehe davon aus, dass der bayerische Gesetzentwurf den strengen Schranken der Karlsruher Richter entspricht“: Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) will die Fahndungsmethode in Bayern noch in dieser Legislaturperiode einführen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen soll in Bayern die Fahndungsmethode noch in dieser Legislaturperiode eingeführt werden. „Ich gehe davon aus, dass der bayerische Gesetzentwurf den strengen Schranken der Karlsruher Richter entspricht“, sagte Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) am Mittwoch in München. Er glaube nicht, dass der Entwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes nachgebessert werden müsse. Nach Ansicht der Opposition hingegen ist eine Nachbesserung unumgänglich.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sicherte zu, den Richterspruch genau zu analysieren. Jedoch sei „schon auf den ersten Blick“ klar, dass „die Grundlinien“ des bayerischen Gesetzentwurfs „voll“ mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmten. Darin sei bereits ausdrücklich vorgesehen, den „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ zu schützen, wie es auch die Karlsruher Richter gefordert hätten. Die Gesetzesnovellierung solle noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.
Justizministerin Beate Merk (CSU) kündigte an, schnell konkrete Vorschläge zu präsentieren, wie die Online-Durchsuchungen auf „schwerste Straftaten“ zu beschränken seien, gleichzeitig aber für die Ermittlungsbehörden praktikabel gestaltet werden können.
Die SPD-Rechtspolitikerin Adelheid Rupp drohte mit einer Verfassungsklage, sollte der vorliegende Entwurf den Landtag ungeändert passieren, „denn der bayerische Gesetzentwurf kennt keine Schranken für die Online-Durchsuchungen“. Grünen-Rechtsexpertin Christine Stahl forderte die Regierung dazu auf, ihren Entwurf „in den Papierkorb“ zu entsorgen. Das Karlsruher Urteil sei eine „Ohrfeige“ für die Staatsregierung. Es sei „eine Frechheit“, dass der Freistaat mit einem Gesetzentwurf vorgeprescht sei, ohne die Grenzen für die Online-Durchsuchung zu kennen. Die bayerische FDP-Vorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnte die Union mit Blick auf das Urteil vor einem „hitzköpfigen sicherheitspolitischen Überbietungswettbewerb“.


