Bayern/Oberpfalz 30.10.2008, 17:16 Uhr

Allerheiligen: 10 000 Euro Strafe für Partyveranstalter

An Allerheiligen gilt Tanzverbot. Die Veranstalter, die sich nicht daran halten, müssen bis zu 10000 Euro Strafe zahlen.

An Allerheiligen gilt Tanzverbot. Die Veranstalter, die sich nicht daran halten, müssen bis zu 10000 Euro Strafe zahlen.

Feiern ohne Ende - das gilt nicht an Allerheiligen. Bis zu 10 000 Euro Zwangsgeld müssen Club- und Diskothekenbetreiber zahlen, die an dem „stillen Tag“ trotz Tanzverbot nach 0.00 Uhr weiter geöffnet haben. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) in München wehrt sich nun gegen Vorwürfe, es mache sich zur Spaßbremse. „Spielverderber ist nicht die Stadt München, sondern das Bayerische Staatsministerium des Inneren“, teilte das KVR am Donnerstag in München mit.

In den vergangenen Jahren habe das KVR in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen für Halloweenpartys erteilt, sofern die Feiertagsruhe gewährleistet war. Diese Praxis hat das bayerische Innenministerium nun verboten, „da Jux und Tollerei an Halloween nicht über dem Schutz des stillen Totengedenkens an Allerheiligen stünden“, wie das KVR zitiert.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (BHG) fordert eine Lockerung des Feiertagsgesetzes und hat sich damit den Unmut des Münchner Diözesanrates der Katholiken zugezogen. Dessen Vorsitzender Alois Baumgartner bezeichnete die Forderung als „unverhohlenen Versuch, den verfassungsrechtlich garantierten Schutz von Sonntagen und Feiertagen rücksichtslos zu unterlaufen“.

 

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