Eisenberg-Anwalt: Es war keine Notwehr
Ein Polizist steht in Regensburg vor dem Wohnhaus von Tennessee Eisenberg. Sieben Monate nach dem Tod von Eisenberg sind am Dienstag die Polizeischüsse auf den Regensburger Studenten nachgestellt worden.
Unter dem Titel „Goodbye, Tennessee Eisenberg“ ist auf der Videoplattform „YouTube“ ein Beitrag zum Tod des Regensburger Studenten zu finden. Seit August ist es mehr als 2000 Mal angeklickt worden. Der achtminütige Film zeigt immer wieder das Gesicht des 24-Jährigen, der am 30. April im Regensburger Stadtnorden durch zwölf Schüsse aus zwei Polizeiwaffen starb. Dazwischen Bilder von der Spurensicherung am Tatort, der Blutlache im Innenhof des Hauses in der Schwandorfer Straße 11, die Einschusslöcher der Patronen und am Ende Tennessee Eisenberg, wie er an einem E-Piano sitzt und voller Gefühl einen Song intoniert. Einige der Besucher hinterließen Kommentare, in denen sie ihre Fassungslosigkeit über den Tod des Studenten ausdrückten. „Ich werde niemals verstehen, warum Tennessee sterben musste“, heißt es unter anderem.
Auch für die Familie von Tennessee Eisenberg bleibt die Tat sieben Monate danach noch unfassbar und unerklärbar. Dennoch gebe es nun auch so etwas wie Erleichterung, dass alles unternommen worden sei, was zu einer Aufklärung der Umstände führen könne, sagte Anwalt Andreas Tronicsek der MZ einen Tag nach der Rekonstruktion der Tat. „Für die Familie ist es dabei auch nur zweitrangig, welche Folgen die Ermittlungsergebnisse für die Polizeibeamten haben werden. Sie wollen einfach nur verstehen können.“
Die Anwälte sehen indes schon vor der genauen Durchsicht des rund sechsstündigen Videomaterials der Tatrekonstruktion gute Chancen für einen möglichen Prozess. Es habe sich gezeigt, dass keine Notwehrsituation bestanden habe, erklärte Tronicsek. Diese Frage hatte allerdings am Dienstagabend zu einem heftigen Schlagabtausch zwischen den vier Gutachtern des Landeskriminalamtes und des von der Familie beauftragten Privatgutachters geführt. Für Anwalt Tronicsek steht dennoch fest: „Beide Polizeibeamte, die von ihrer Schusswaffe Gebrauch gemacht haben, müssen angeklagt werden.“ Für den Beamten, der die tödlichen Schüsse abgab, hält der Anwalt eine Anklage wegen Totschlags gerechtfertigt, im Fall des zweiten Schützen sei seiner Meinung nach zumindest eine Anklage wegen Körperverletzung angemessen.



