Bayern/Oberpfalz 07.02.2010, 20:19 Uhr

Zum frischen Pilsner einen neuen Führerschein

In Tschechien kann man ganz legal, aber auch illegal zu einer Fahrerlaubnis kommen, wenn sie einem in Deutschland entzogen worden ist.

Mit dem neu erworbenen EU-Führerschein über die Grenze nach Hause: Deutsche holen sich in Tschechien Ersatz für ihre entzogene Fahrerlaubnis.Foto: dpa

Mit dem neu erworbenen EU-Führerschein über die Grenze nach Hause: Deutsche holen sich in Tschechien Ersatz für ihre entzogene Fahrerlaubnis.Foto: dpa

Von Harald Raab, MZ

PILSEN. An der juristischen Fakultät der Westböhmischen Universität Pilsen konnte man bis vor einigen Monaten mit wenig Zeitaufwand und noch weniger Wissen, aber mit Beziehungen und beträchtlichen Summen, den Doktorgrad erwerben. Westböhmen preist sich aber auch als Paradies für alle an, die in Deutschland ihren Führerschein abgenommen bekommen haben – meist wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss – und trotzdem schnell wieder einen gültigen EU-Führerschein in der Tasche haben wollen.

Das geht ganz legal, wie das Regensburger Verwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil festgestellt hat. Doch lässt sich die Prozedur wesentlich beschleunigen – dann aber nicht mehr legal. In dem 4000-Einwohner-Städtchen Nepomuk im Kreis Pilsen flogen 130 Fälle auf, in denen Deutsche mit einigen hundert Euro Schmiergeld im Handumdrehen zu einem EU-Führerschein gekommen sind.

Wohnsitz wird besorgt

„Sie erwerben bei uns mit nur zwei Anreisen Ihren rechtsgültigen EU-Führerschein.“ So und ähnlich die Versprechungen auf Internetseiten aus Tschechien. Auch „staatlich anerkannte“ verkehrspsychologische Gutachten nach EU-Standard sind im Angebot. Ein Wohnsitz in Böhmen werde besorgt und auch eine erforderliche „Bürgerkarte“ samt Geburtsnummer. Selbst ein Fahrservice mit Abholung im Heimatort ist für die führerscheinlosen Kandidaten dabei, und ein Dolmetscher bei der Fahrprüfung und bei allen Behördengängen. Im Gesamtpaket kostet so eine Rundumversorgung in der Regel 2850 Euro.

Wie gesagt, das ist alles legal, wenn man für mindestens 185 Tage einen festen Wohnsitz in Tschechien angemeldet hat oder als EU-Ausländer dort studiert oder arbeitet. Und – ganz wichtig – die deutsche Sperrfirst der Fahrerlaubnis muss abgelaufen sein.

 

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