Bayern/Oberpfalz 29.03.2012, 15:31 Uhr

Soldaten misshandeln kranken Rekruten

Wegen Nötigung und Körperverletzung verurteilt das Amtsgericht Amberg fünf junge Männer. Sie bereuen die Tat.

Amberg. Fünf Soldaten haben einen kranken Kameraden misshandelt. Wegen Nötigung und Körperverletzung sind die 19 und 20 Jahre alten Rekruten vom Amberger Amtsgericht verurteilt worden. Die Männer hätten einen 18-Jährigen aus dem Bett gezogen und mehrere Minuten bekleidet unter die kalte Dusche gestellt. Die Grundwehrdienstleistenden rieben ihr Opfer mit Rasierschaum und Shampoo ein und zwangen es, sich mit einem schmutzigen Putzlappen abzutrocknen. Anschließend musste das Opfer in der Kümmersbrucker Schweppermann-Kaserne durch einen Spalier grölender Kameraden über den Flur zu seiner Stube robben. Mindestens zehn Leute des Zuges schauten zu, lachten und amüsierten sich. Fotos und Videos wurden gemacht und auf Facebook gestellt.

Vor Gericht schildeten die Angeklagten die Hintergründe der Tat: Als Rekruten eines Zuges des Logistikbataillons in der Schweppermannkaserne in Kümmersbruck stand den Soldaten im Februar des vergangenen Jahres die Abschlussprüfung der Grundausbildung bevor. Ihr Opfer, ein schmächtiger Kamerad, „konnte oder wollte“ an dieser jedoch krankheitsbedingt nicht teilnehmen. Häufig war er fußkrank geschrieben. Er gestand auch ein, dass seine Kameraden ihn und sein Gepäck schon mal hatten tragen müssen.

Die fünf Angeklagten versuchten ihn nach eigenen Angaben zunächst am Vorabend der Abschlussprüfung „verbal“ zu überzeugen, doch mitzumachen oder es wenigstens zu versuchen. Das Opfer weigerte sich, ihm sei die Teilnahme wegen seines ärztlichen Attestes vom „Spieß“ verboten worden.

Nach dem erfolglosen Gespräch erinnerten sich die Soldaten an den Spruch von Vorgesetzten „Der Zug erzieht sich selber“. Ein Hauptfeldwebel solle sogar gesagt haben: „Motiviert ihn! Lasst euch was einfallen!“ Die Angeklagten dachten an die Berichte älterer Soldaten, was diese manchmal in einem solchen Fall gemacht hätten: „Duschen oder in den Schrank einsperren.“

Bei der Verhandlung zeigten sich die fünf jungen Männer vor Jugendrichterin Froschauer jedoch geständig, schuldeinsichtig und reuig. Das Urteil fiel daher auch relativ milde aus. Während drei der Angeklagten Geldbußen in Höhe von 100 Euro zahlen müssen, erhielt ein 19-Jähriger zwei Wochenendarreste sowie eine Geldbuße in Höhe von 2600 Euro. Ein Soldat muss zudem 60 Arbeitsstunden leisten.

Von Seite der Bundeswehr wurden die Soldaten mit Disziplinarstrafen geahndet. Alle mussten einen Besinnungsaufsatz schreiben. Je nach Tatbeteiligung wurden Geldstrafen von 100 bis 500 Euro verhängt. Zwei Männer wurden später unehrenhaft entlassen; drei dienen nach wie vor bei der Truppe.


 

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