Bayern/Oberpfalz 29.06.2012, 18:13 Uhr

Gänzlich Deutsch – bis auf den Pass

Nuri Almak wurde in Deutschland geboren. Als sie Deutsche werden wollte, begann eine Odyssee durch Ämter und Behörden. Ein Erfahrungsbericht.

Nuri Almak zeigt ihre ehemaligen türkischen Ausweise und die Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland. Foto: dpa

Nuri Almak zeigt ihre ehemaligen türkischen Ausweise und die Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland. Foto: dpa

Von Nuri Almak, dpa

München/Augsburg. Die Warteschlange vor dem türkischen Konsulat in München ist kurz. Verdächtig kurz. Als ich das letzte Mal hier war, standen 214 Personen vor mir an. Ich wartete acht Stunden lang auf einen Stempel, die Bearbeitung dauerte fünf Minuten. Heute sind es nur 30 Minuten. 30 Minuten, in denen ich meinen Pass abgebe und dafür eine „Entlassungsurkunde“ bekomme. Vor 32 Jahren bin ich im schwäbischen Pöttmes (Lkr. Aichach-Friedberg) geboren, ich habe eine deutsche Schule besucht, spreche deutsch. Nur eine Deutsche war ich bislang nicht. Ich war die Türkin, die Kurdin, manchmal auch die Bayerin – wegen des Dialekts und weil ich als Kind Mitglied im Heimat- und Volkstrachtenverein Pöttmes war.

„Heißt du dann Renate, oder so?“

Bayern ist meine Heimat, doch mit meinen Eltern spreche ich kurdisch. Obwohl ich einen türkischen Pass hatte, habe ich mich selten türkisch gefühlt. Der Pass war eher eine Belastung. Reisen war immer verbunden mit Behördengängen, um Visa zu bekommen. Der Entschluss war gefasst. Als ich einem Bekannten von meinem Vorhaben erzähle, fragt er mich, ob ich denn dafür meinen Namen ändern müsse, „Renate, oder so...?“

Obwohl ich in Deutschland geboren bin, war meine Einbürgerung ein Kraftakt. Für die gut eine Million Türken in Deutschland, die nicht in der Bundesrepublik geboren sind, ist es noch komplizierter. Alles begann im September 2010 bei meinem ersten Termin bei der Ausländerbehörde in Augsburg. Mein Sachbearbeiter ist freundlich, jünger als ich. Ich habe mitgebracht: Meinen türkischen Reisepass, den Einbürgerungsantrag, zwei Passbilder, einen handgeschriebenen Lebenslauf, die Geburtsurkunde, eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses, Einkommensnachweise und Schulzeugnisse, die ausreichend deutsche Sprachkenntnisse nachweisen sollen.

In Frankreich bekommt man automatisch die französische Staatsangehörigkeit, wenn man dort geboren ist. Das ist in Deutschland anders. Hier müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland leben zum Beispiel, und den Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Man darf nicht vorbestraft sein, muss ausreichend gut Deutsch sprechen und genügend Kenntnisse der hiesigen Lebensverhältnisse haben, dann entfällt auch der Einbürgerungstest.


 

Umfrage - Ergebnis

 
 
 
 

Mittelbayerische.de Logo