Wieder Ärger um lesbische Erzieherin
Tanja Junginger ist lesbisch. Deshalb wird sie in einem katholischen Kindergarten in Neu-Ulm nicht weiter beschäftigt, ist sie überzeugt.
Tanja Junginger steht in Neu-Ulm vor einer katholischen Kindertagesstätte, in der sie noch bis zum 31. August befristet angestellt ist. Foto: dpa
Ulm/Neu-Ulm. Ein anfangs bedenkenloser Start in einen Job: Eine Zeitarbeitsfirma vermittelt die Ulmer Erzieherin Tanja Junginger vergangenes Jahr an einen römisch-katholischen Kindergarten in Neu-Ulm. Es läuft gut. Bald schon bietet die Einrichtung der 35-Jährigen eine Stelle bis zum 31. August 2012 an. Junginger aber stolpert über eine Vertragspassage und am Ende auch über ihre sexuelle Orientierung. „Ich las die Floskel, dass mein außerdienstliches Verhalten nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des kirchlichen Dienstes stehen darf“, sagt Junginger. Sie wollte nicht lügen und informierte die Leiterin: „Ich bin lesbisch.“
Die Kindergartenleitung schaltete daraufhin den zuständigen Gemeindepfarrer Markus Mattes ein. Dieser habe ihre homosexuelle Lebensweise als unnatürlich bezeichnet, erzählt Junginger. „Das war so demütigend.“
Wegen Personalnotstands kam die befristete Anstellung doch zustande, sie wird aber nicht verlängert. Für die evangelische Erzieherin liegt der Grund auf der Hand. Sie ist nicht die Einzige in Deutschland, die Ärger mit einer kirchlichen Einrichtung hat, weil sie homosexuell ist. Mattes, Vorgesetzter der Kindergartenleitung, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die Leiterin des Kindergartens verweist auf die Diözese Augsburg.
Junginger macht ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg Mut: Das Gericht entschied im Juni, dass die Diözese Augsburg einer lesbischen Erzieherin aus dem Landkreis Neu-Ulm nicht kündigen darf, solange sie in Elternzeit ist. Daraufhin machte auch Junginger ihren Fall publik. „Wir leben ja nicht mehr im 18. Jahrhundert. Es geht nicht nur um mich.“ Der psychische Druck im Kindergarten nahm aber so zu, dass sie krankgeschrieben werden musste, sagt Junginger.
Juristisch kann die Ulmerin keine Weiterbeschäftigung durchsetzen. Markus Kremser, Pressesprecher der Diözese Augsburg, sagte jüngst in einem Zeitungsinterview, dass es sich lediglich um einen befristeten Vertrag handele, der auslaufe. Im Fall der lesbischen Erzieherin in Elternzeit hatte Kremser der dpa gesagt, dass die Homosexualität ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß sei.

