Georg Schwager vor den weißen Aktenordnern, in denen die Berichte zu Selig- und Heiligsprechungsverfahren gesammelt werden. Foto: Stöcker-Gietl
Von Isolde Stöcker-Gietl, MZ
Regensburg. Ein Zimmer vollgepackt mit weißen Pappordnern. Es ist der wertvollste Raum im Haus Nr. 2 in der Schwarzen-Bären-Straße in Regensburg. Es sind keine materiellen Werte, die sich hier verbergen. In jedem Ordner ist die Geschichte eines besonderen Menschen, den das Kirchenvolk verehrt. In der Abteilung für Selig- und Heiligsprechungsverfahren des Bistums Regensburg haben die Augenzeugenberichte über die Stigmata und Visionen der Resl von Konnersreuth genauso ihren Platz wie Gebetserhörungen, die dem mit nur 14 Jahren verstorbenen Bernhard Lehner aus Herrngiersdorf zugeschrieben werden. Und hier stehen auch die Akten über Anna Schäffer aus Mindelstetten. Sie ist die erste Frau im Bistum, die heiliggesprochen wird. Für Domvikar Georg Schwager, der die Abteilung leitet, der Höhepunkt seiner bisherigen Arbeit. „Anna Schäffer liegt mir sehr am Herzen. Es freut mich, dass sie schon 13 Jahre nach ihrer Seligsprechung in den Kreis der Heiligen aufrücken wird.“
Regeln gelten seit dem Mittelalter
6650 Heilige und Selige verzeichnete das Martyrologium Romanum bei seiner letzten Aktualisierung 2004, außerdem 7400 Märtyrer. Früher bestimmte das Volk, wer ein Heiliger ist. Der Bischof erhob die Gebeine und damit war der Prozess der Heiligsprechung vollzogen. Ab dem zehnten Jahrhundert übernahmen die Päpste die sogenannte Kanonisation. Da aber auch die Bischöfe weiterhin den Ruf des Volkes erhörten, gab es bald eine Unterscheidung zwischen „beatus“ – selig und „sanctus“ – heilig. Heiligsprechen konnte nur der Papst, seligsprechen der Bischof. Im Mittelalter geriet das System aber zunehmend außer Kontrolle – das hatte auch mit wirtschaftlichen Interessen zu tun. Es war gemeinhin bekannt, dass Pilgerströme den Geburtsorten der verehrten Personen Wohlstand brachten. Papst Sixtus V. setzte dem ein Ende. Er errichtete 1588 die Heilige Kongregation. Papst Urban VIII. schrieb 1634 dem Papst das alleinige Recht zu, eine Person selig- oder heiligzusprechen und führte damit Regeln ein, die bis heute in ihren Grundzügen gelten.
Domvikar Schwager empfängt seine Besucher in einem herrschaftlichen Saal mit blauen Polsterstühlen und einem weißen Kaminofen. Hier in diesem Raum der alten Domdechantei nehmen die Selig- und Heiligsprechungsverfahren der Diözese ihren Anfang. Denn um den großen Tisch tritt der Regensburger Kirchengerichtshof zusammen, sobald der Bischof ein Verfahren eröffnet hat. Zuletzt war dies 2005 der Fall, als Bischof Gerhard Ludwig Müller bei einem Pontifikalamt einen Kanonisationsprozess für Therese Neumann aus Konnersreuth in Gang setzte. Zehntausende Menschen hatten sich weltweit dafür eingesetzt. Finanziert wird das sehr aufwendige Verfahren, das sich unter anderem mit den Stigmata, den Visionen und der angeblichen Nahrungslosigkeit der Oberpfälzer Bauernmagd beschäftigt, aus einem Spendenfonds. Denn nicht die Kirche, sondern die Gläubigen, die einen Selig- oder Heiligsprechungsprozess fordern, kommen finanziell dafür auf. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird? Da kann Domvikar Schwager nur mit den Schultern zucken. „Die Untersuchungen und Zeugenbefragungen zu Therese Neumann sind nicht einfach. Aber wenn es eine echte Causa ist, wird sie irgendwann zu einem Ende kommen. Es ist ein Werk der Gnade Gottes.“
Bis am Ende der Papst eine Entscheidung trifft, ist es ein langer Weg. Sowohl auf diözesaner Ebene als auch auf römischer Ebene durchlaufen alle Kandidaten eine akribische Prüfung. In der Diözese Regensburg fungiert der Bischof als oberster Richter, Domvikar Schwager als Delegat des Gerichtshofes. Desweiteren gehören ein Notar sowie ein Glaubensanwalt der Gruppe an. Während der Notar Protokolle und Akten beglaubigt, muss der Glaubensanwalt die Biografie der Person bis ins letzte Detail durchleuchten – auch nach Dingen, die im Widerspruch zum Glauben stehen könnten. Zum Gerichtshof wird eine historische Kommission, der gewöhnlich drei Historiker angehören, einberufen. Außerdem arbeiten zwei Theologen unabhängig vom Gerichtshof. Sie sichten alle Akten und Dokumente, die über die Person existieren. „Rom ist da sehr genau, darum dauert ein Verfahren oft Jahre und Jahrzehnte“, sagt Schwager. Am Ende eines Verfahrens wurden vom Gerichtshof durchschnittlich etwa 80 bis 100 Zeugen gehört. Besondere Bedeutung, sagt der Domvikar, kommen dabei den Augenzeugen zu. Mit einer Schlusssitzung wird das Verfahren auf diözesaner Ebene abgeschlossen. Die Akten und Berichte gehen dann versiegelt nach Rom. Dort wird erneut geprüft. Die Bischöfe der Heiligsprechungskongregation geben am Ende eine Empfehlung für den Papst ab. Der fällt sein Urteil.
Ein Aktenwagen voller Dokumente
„Einen ganzen Aktenwagen voller Unterlagen gibt es über das Heiligsprechungsverfahren von Anna Schäffer“, sagt Schwager und schaut auf das gemalte Porträt der Frau, das an einer Wand im Saal hängt. 1973 war das Seligsprechungsverfahren für die Dienstmagd aus Mindelstetten von Bischof Rudolf Graber eröffnet worden. Am 21. Oktober wird sie in Rom in den Stand der Heiligen erhoben. Bislang wurden unter diesem Papst 37 Personen heiliggesprochen. Besonders viele Selige und Heilige gab es in der Amtszeit von Johannes Paul II. Er erhob 1316 Menschen zu Seligen und 483 zu Heiligen. Zum Vergleich: Im Zeitraum zwischen 1588 und 1978 wurden nur 302 Verfahren positiv abgeschlossen.
Domvikar Schwager öffnet einen der weißen Aktenordner. Ein handschriftlicher Brief liegt oben auf. Eine mutmaßliche Gebetserhörung. Eine von vielen. In der Diözese ist der Glauben noch stark und auch die Verehrung der Heiligen und Seligen. Drei Seligsprechungsprozesse laufen: Neben Therese Neumann und Bernhard Lehner auch ein Verfahren für Weihbischof Georg Michael Wittmann. „Für ihn würde es mich besonders freuen“, sagt Schwager. Auf die Frage, ob es denn noch weitere Vorschläge von Gläubigen für ein Seligsprechungsverfahren gibt, zeigt Schwager ein feines Lächeln. „Die gibt es. Aber die Namen verrate ich nur einem: dem nächsten Bischof von Regensburg.“