Bayern/Oberpfalz 26.08.2012, 18:35 Uhr

Vorfreude auf Heiligsprechung

Selig- und Heiligsprechungsverfahren im Bistum Regensburg nehmen bei Georg Schwager ihren Anfang. Bei Anna Schäffer aus Mindelstetten ist es nun soweit.

Georg Schwager vor den weißen Aktenordnern, in denen die Berichte zu Selig- und Heiligsprechungsverfahren gesammelt werden. Foto: Stöcker-Gietl

Georg Schwager vor den weißen Aktenordnern, in denen die Berichte zu Selig- und Heiligsprechungsverfahren gesammelt werden. Foto: Stöcker-Gietl

Von Isolde Stöcker-Gietl, MZ

Regensburg. Ein Zimmer vollgepackt mit weißen Pappordnern. Es ist der wertvollste Raum im Haus Nr. 2 in der Schwarzen-Bären-Straße in Regensburg. Es sind keine materiellen Werte, die sich hier verbergen. In jedem Ordner ist die Geschichte eines besonderen Menschen, den das Kirchenvolk verehrt. In der Abteilung für Selig- und Heiligsprechungsverfahren des Bistums Regensburg haben die Augenzeugenberichte über die Stigmata und Visionen der Resl von Konnersreuth genauso ihren Platz wie Gebetserhörungen, die dem mit nur 14 Jahren verstorbenen Bernhard Lehner aus Herrngiersdorf zugeschrieben werden. Und hier stehen auch die Akten über Anna Schäffer aus Mindelstetten. Sie ist die erste Frau im Bistum, die heiliggesprochen wird. Für Domvikar Georg Schwager, der die Abteilung leitet, der Höhepunkt seiner bisherigen Arbeit. „Anna Schäffer liegt mir sehr am Herzen. Es freut mich, dass sie schon 13 Jahre nach ihrer Seligsprechung in den Kreis der Heiligen aufrücken wird.“

Regeln gelten seit dem Mittelalter

6650 Heilige und Selige verzeichnete das Martyrologium Romanum bei seiner letzten Aktualisierung 2004, außerdem 7400 Märtyrer. Früher bestimmte das Volk, wer ein Heiliger ist. Der Bischof erhob die Gebeine und damit war der Prozess der Heiligsprechung vollzogen. Ab dem zehnten Jahrhundert übernahmen die Päpste die sogenannte Kanonisation. Da aber auch die Bischöfe weiterhin den Ruf des Volkes erhörten, gab es bald eine Unterscheidung zwischen „beatus“ – selig und „sanctus“ – heilig. Heiligsprechen konnte nur der Papst, seligsprechen der Bischof. Im Mittelalter geriet das System aber zunehmend außer Kontrolle – das hatte auch mit wirtschaftlichen Interessen zu tun. Es war gemeinhin bekannt, dass Pilgerströme den Geburtsorten der verehrten Personen Wohlstand brachten. Papst Sixtus V. setzte dem ein Ende. Er errichtete 1588 die Heilige Kongregation. Papst Urban VIII. schrieb 1634 dem Papst das alleinige Recht zu, eine Person selig- oder heiligzusprechen und führte damit Regeln ein, die bis heute in ihren Grundzügen gelten.


 

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