Politik 09.09.2012, 12:58 Uhr

Bettina Wulff verklagt Jauch und Google

Bettina Wulff will Behauptungen, sie habe einst dem Rotlicht-Milieu nahe gestanden, nicht mehr zulassen. Günther Jauch erkannte ihren Unterlassungsanspruch an.

Bettina Wulff hat Klage gegen Günther Jauch und Google eingereicht. Foto: dpa

Bettina Wulff hat Klage gegen Günther Jauch und Google eingereicht. Foto: dpa

München. Bettina Wulff schlägt zurück: Nach Gerüchten über ihr angebliches Vorleben im Rotlicht-Milieu geht die Ehefrau von Ex-Bundespräsident Christian Wulff in die Offensive. Zu entsprechenden Berichten erwirkte sie bei zahlreichen Medien Unterlassungserklärungen , wie ihr Rechtsanwalt Gernot Lehr bestätigte. Am Samstag erzielte Bettina Wulff einen weiteren Erfolg: Fernsehmoderator Günther Jauch erkannte ihren Unterlassungsanspruch an – ein Zugeständnis, das Lehr gerichtlich bestätigen lassen will.

Bettina Wulff gab bei Gericht eine eidesstattliche Erklärung ab, wonach alle Behauptungen über ihr angebliches Vorleben als Prostituierte oder als sogenannte Escort-Dame falsch seien, wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Samstag) berichtete. Eine solche Erklärung der Frau eines früheren Bundespräsidenten ist bisher einzigartig. Ihr Mann war vor rund einem halben Jahr wegen einer Kredit- und Gratisurlaub-Affäre vom Amt des Staatsoberhaupts zurückgetreten. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Vorteilsannahme.

Jauch erkannte zwar den Unterlassungsanspruch an, verteidigte sich aber zugleich und sagte mit Blick auf seine Talksendung vom 18. Dezember 2011: „Ich habe niemals über Frau Wulff eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern lediglich aus einem Artikel der „Berliner Zeitung“ zitiert.“ Jauchs Anwalt Christian Schertz erläuterte, er habe Wulffs Rechtsbeistand mitgeteilt, dass ein Anspruch auf Unterlassung anerkannt werde – „ohne ein Fehlverhalten damit einzuräumen“.

Wulff-Anwalt Lehr erklärte daraufhin, er werde nun ein Urteil des Landgerichts Hamburg beantragen. Damit soll bestätigt werden, dass Jauch den Antrag von Bettina Wulff anerkennt und Sanktionen bei möglichen Zuwiderhandlungen festgeschrieben werden.

Internet-Konzern weist Vorwürfe zurück

Nben Jauch verklagte seine Frau auch den Internetkonzern Google. Im Fall Google will die 38-Jährige verhindern, dass bei Eingabe ihres Namens automatisch Suchbegriffe wie „Rotlichtvergangenheit“ auftauchen. Der Konzern wies ihre Vorwürfe aber zurück: Google nehme keinen Einfluss auf die Suchbegriffe, sagte Unternehmenssprecher Kay Oberbeck der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Die bei der Google-Autovervollständigung sichtbaren Suchbegriffe spiegeln die tatsächlichen Suchbegriffe aller Nutzer wider.“ Google führte in Deutschland bereits fünf ähnliche Verfahren – und habe alle gewonnen.

 

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