Demo für Recht auf Beschneidung
Juden und Moslems protestieren in Berlin gegen das Beschneidungsverbot. Das Kölner Landgericht hatte die Beschneidung als rechtswidrige Körperverletzung gewertet.
Nachdem das Kölner Landgericht die religiöse Beschneidung als Körperverletzung unter Strafe gestellt hat, haben jüdische Organisationen und die Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg zu einer Kundgebung gegen das Urteil unter dem Motto „Auf Messers Schneide: Religionsfreiheit“ aufgerufen. Foto: dpa
Berlin. Eine symbolträchtige Geste fand kurz vor der Kundgebung statt: Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kollat, fragte am Sonntag den orthodoxen Rabbiner Yitshak Ehrenberg auf dem Bebelplatz in Berlin-Mitte, ob er eine Kippa für ihn habe. Ehrenberg hob kurzerhand seinen Hut, nahm die eigene Kippa vom Kopf und reichte sie Kollat. Die Gemeinsamkeit im Kampf gegen das Beschneidungsverbot stand im Vordergrund bei der Kundgebung für Religionsfreiheit auf dem historischen Platz, der im Mai 1933 Hauptschauplatz der Bücherverbrennung war.
Verunsicherung seit Urteil des Kölner Landgerichts
Rund 500 Vertreter aller Glaubensrichtungen waren dem Aufruf des Jüdischen Forums gefolgt. „Wir machen weiter“, rief Ehrenberg ihnen zu, um gleich darauf zu betonen: „Wir sind verzweifelt. Dürfen die Mohel weiter beschneiden?“ Seit das Kölner Landgericht die Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hat, herrscht Verunsicherung. Nach massiven Protesten an dem Urteil hatte die Bundesregierung beschlossen, demnächst ein Gesetz zur Beschneidung vorzulegen.
Für die Übergangszeit hatte Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft Berlin eine Regelung vorgeschlagen, nach der Beschneidung straffrei bleibt, allerdings nur unter strengen Bedingungen. Diese sehen unter anderem vor, dass nur Ärzte die Beschneidung vornehmen dürfen und dass die Eltern den religiösen Hintergrund der Beschneidung schriftlich darlegen müssen.
„Ich bin sicher, dass die Absicht gut war“, sagte Ehrenberg dazu, „aber das Resultat ist unglücklich.“ Beide juristischen Einschränkungen stoßen auf starke Kritik – bei Juden wie bei Moslems. „Wir sagen ja zur Beschneidung, ja zur Hygiene“ sagte Kollat und fügte verärgert hinzu: „Als sei diese bisher nicht professionell gemacht worden.“
Die Glaubensvertreter beider Religionen werteten die Diskussionen über das Beschneidungsurteil als „juristische Debatte“. Es sei wichtig, dass ein Bundesgesetz geschaffen werde. Die betroffenen Religionen sollten bei seiner Vorbereitung einbezogen werden. „Ihre Einwilligung muss geholt werden“, forderte er. Eine Regelung, die von den jüdischen und islamischen Religionsvertretern abgelehnt werde, nütze nichts.

