Juristen halten NPD-Verbot für möglich
In Kürze soll die Entscheidung über ein neues NPD-Verbotsverfahren fallen. Innenminister Friedrich warnt vor dem Scheitern, Experten sehen eine Chance.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, das 2003 das erste Verbotsverfahren scheitern ließ. Foto: dpa
Berlin. Experten aus den Bundesländern halten ein neues NPD-Verbotsverfahren laut einem Zeitungsbericht für möglich. Bei einem Arbeitstreffen hätten Verwaltungsjuristen der Innenministerien nach Sichtung des gesammelten Materials für einen Verbotsantrag festgestellt, die rechtlichen und politischen Bedenken seien „nicht unüberwindbar“, berichtete der Berliner „Tagesspiegel“ (Samstag). Die Experten halten es demnach nicht für zwingend, dass für ein Verbot der NPD auch eine Verbindung zu militanten Neonazis oder Rechtsterroristen nachgewiesen werden muss.
Anfang Dezember wollen die Innenminister aus Bund und Ländern über einen neuen Verbotsantrag entscheiden. Die Länder haben inzwischen eine mehr als 1400 Seiten umfassende Sammlung von Informationen zusammengetragen, die die Verfassungsfeindlichkeit der NPD belegen sollen. Laut „Leipziger Volkszeitung“ (Samstag) wurden aber nur ganz vereinzelt Verbindungen zur Neonazi-Terrorzelle NSU gefunden.
Friedrich sieht weiteren Verbotsantrag skeptisch
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) bekräftigte am Sonntagabend seine Warnung vor einem Scheitern des möglichen neuen Verfahrens. „Wir dürfen den Antrag nicht stellen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit Misserfolg droht. Denn das würde die NPD aufwerten und das will keiner“, sagte Friedrich in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“.
Einen weiteren NPD-Verbotsantrag sehe er sehr skeptisch, sagte der Minister und verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, das 2003 das erste Verbotsverfahren scheitern ließ. Außerdem gebe es ja noch eine Instanz über dem Verfassungsgericht, nämlich den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof: „Das alles sagt mir, dass wir sehr, sehr sorgfältig arbeiten müssen, um Erfolg zu haben.“
Laut „Leipziger Zeitung“ will die Bundesregierung einem erwarteten Mehrheitsbeschluss der Länder für ein Verbot aber nicht offen widersprechen.

