Politik 20.03.2012, 18:06 Uhr

Frührentner sollen mehr verdienen dürfen

Die Bundesregierung will Menschen mit geringen Einkommen besser absichern. Die Opposition sagt: ein „Feigenblatt“.

Von REINHARD ZWEIGLER, MZ

Berlin. Die Rentenreformpläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) stoßen bei Opposition und Sozialverbänden auf scharfe Kritik. Die Ministerin hatte neue Hinzuverdienstregeln für Frührentner sowie eine Zuschussrente für Geringverdiener vorgeschlagen. Außerdem sollen Selbstständige per Gesetz zur Altersvorsorge verpflichtet werden.

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, Ulrike Mascher, sagte dagegen: „Auch die neuen Pläne von Bundesministerin Ursula von der Leyen reichen bei Weitem nicht aus, um Altersarmut wirksam zu bekämpfen.“ Die geplante Zuschussrente erreiche die eigentliche Zielgruppe – Menschen, die lange arbeitslos waren, wenig verdient haben oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig sind – nicht. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach kritisierte, auch die neue Zuschussrente bleibe nicht mehr als ein „Feigenblatt für den geplanten Raubbau an der Rente“.

Obergrenzen werden angehoben

Nach den Vorstellungen der Ministerin profitieren von der Kombirente Frührentner zwischen 63 bis zur künftigen Altersgrenze von 67 Jahren, die noch arbeiten wollen. Bislang dürfen sie maximal 400 Euro im Monat verdienen. Jeder zusätzliche Euro mindert die Rente. Künftig gilt als Obergrenze das höchste Gehalt in den zurückliegenden 15 Beschäftigungsjahren. Der Bezieher einer Rente von 1011 Euro, der früher ein Gehalt von 2555 Euro bekam, darf also 1544 Euro dazu verdienen.

Die Zuschussrente soll verhindern, dass Geringverdiener trotz jahrzehntelanger Beitragszahlung im Alter nur eine Grundsicherung auf Hartz-IV-Niveau bekommen. Niedrigrenten sollen künftig auf bis zu 850 Euro im Monat aufgestockt werden. Bezüge aus einer zusätzlichen Altersvorsorge werden nicht angerechnet. Voraussetzung für einen Anspruch auf Zuschussrente sind 40 Versicherungsjahre und 30 Beitragsjahre.

Pflichtvorsorge für Selbstständige

Nach Schätzungen des Ministeriums hätten im nächsten Jahr 52.000 Rentner Anspruch auf eine Zuschussrente. 2030 wären es 1,4 Millionen. Im ersten Jahr betragen die Kosten 90 Millionen, 2013 bereits 3,4 Milliarden Euro. Die Reformen müssen weitgehend von den Beitragszahlern getragen werden. Unterstützt wird das Konzept von der CSU. Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt zeigte sich zufrieden. Das gelte auch für die Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige. Immer mehr Solo-Selbstständige sind im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen. Die verpflichtende Basisabsicherung soll ein Alterseinkommen „etwas oberhalb des Grundsicherungsniveaus“ garantieren. Das Ministerium schätzt den fälligen Monatsbeitrag auf 250 bis 300 Euro. Hinzu käme ein Beitrag von rund 100 Euro zur Absicherung gegen Erwerbsminderung im Krankheitsfall. Die Verpflichtung gilt nicht für Freiberufler wie Ärzte mit eigenen Versorgungssystemen.


 

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