Krankenkassen lassen pfänden
Die gesetzlichen Krankenkassen verlieren die Geduld mit säumigen Beitragszahlern. Zollbeamte treiben in ihrem Auftrag millionenfach Geld ein.
Die Krankenkassen haben 2011 nicht gezahlte Beiträge in rund 1,6 Millionen Fällen zur Vollstreckung an die zuständigen Hauptzollämter übermittelt.
Berlin. Die gesetzlichen Krankenkassen lassen immer häufiger ausstehende Beiträge eintreiben. Die Zahl entsprechender Fälle hat sich 2011 binnen eines Jahres deutlich erhöht. Für Verbraucherschützer sind die Schulden vieler Versicherter bei ihren Krankenkassen ein soziales Problem. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert Erleichterungen für die vielfach betroffenen Kleinselbstständigen.
Die bundesweit tätigen Krankenkassen haben 2011 nicht gezahlte Beiträge in rund 1,6 Millionen Fällen zur Vollstreckung an die zuständigen Hauptzollämter übermittelt, teilte das Bundesfinanzministerium der Deutschen Presse-Agentur in Berlin auf Anfrage mit. Im Jahr 2010 waren es noch 1,3 Millionen Fälle.
Zoll ist als Inkassostelle des Bundes zuständig
Der dem Finanzressort unterstehende Zoll ist als Inkassostelle des Bundes und anderer öffentlich-rechtlicher Einrichtungen dafür zuständig. „Die Zahlen lassen zumindest tendenziell den Schluss zu, dass die bundesunmittelbaren Krankenkassen vermehrt rückständige Beiträge zur Vollstreckung an die Hauptzollämter abgeben“, teilte ein Ministeriumssprecher mit.
Die Expertin für Krankenversicherte in Finanznot der Verbraucherzentrale Berlin, Dörte Elß, sagte der dpa: „Schulden von einigen tausend Euro kommen häufig vor.“ Die Verschuldung bei der Krankenkasse könne auch Ursache für eine Privatinsolvenz sein. „Wir brauchen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz“, forderte Elß. „Etwa bei Kleinselbstständigen haben wir hier ein echtes gesellschaftliches Problem.“
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte der dpa: „Selbstständige sollten, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch, Beiträge nach ihren tatsächlichen Einkünften zahlen.“ Heute gelten pauschale Mindestbeiträge für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind.

