Politik 06.06.2012, 17:37 Uhr

Betreuungsgeld verabschiedet

Monatelang hat die Koalition erbittert über das Betreuungsgeld gestritten. Nun soll das Gesetz im Schnelldurchgang vom Bundestag verabschiedet werden. Die SPD will das Vorhaben im Bundesrat stoppen.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das umstrittene Betreuungsgeld für Eltern von Kleinkindern verabschiedet. Foto: dpa

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das umstrittene Betreuungsgeld für Eltern von Kleinkindern verabschiedet. Foto: dpa

Berlin. Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für das umstrittene Betreuungsgeld verabschiedet. Die Koalition will Eltern, die die Betreuung ihrer Kleinkinder selbst organisieren und keine staatlich geförderte Krippe oder Tagesmutter in Anspruch nehmen, ab Januar 2013 ein Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro monatlich zahlen. Ab 2014 soll der Betrag für die zwei- und dreijährigen Kinder auf 150 Euro erhöht werden.

Monatelang war auch koalitionsintern erbittert über Nutzen oder Schaden des Betreuungsgeldes für daheim erziehende Eltern gestritten worden. Am Mittwoch, am Kabinettstisch, war dann nach knapp 15 Minuten zunächst einmal alles vorbei. Im Schnelldurchgang billigte die Regierung die 43-seitige „Formulierungshilfe“ von Familienministerin Kristina Schröder (CDU).

Von den Koalitionsfraktionen soll die Vorlage jetzt als Gesetzentwurf in einem beschleunigten Beratungsverfahren durchs Parlament gebracht werden. Aber selbst wenn es gelingen sollte, das Betreuungsgeld-Gesetz noch vor der Sommerpause des Bundestages am 29. Juni in dritter Lesung zu verabschieden - eines ist sicher: Der Streit ist noch lange nicht vorbei. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig sagte, das Betreuungsgeld wirke wie eine schädliche „Fernhalteprämie“, weil es Eltern dazu ermuntere, Kinder von frühkindlicher Bildung in der Kita fernzuhalten. Die Bundestags-Fraktionschefin der Grünen, Renate Künast, sagte: „Hier sind mal wieder Ideologien bedient worden, aber die Probleme der Menschen wurden nicht gelöst.“

Die Verfassungsjuristen sitzen schon in den Schützengräben

Hamburg lässt per Rechtsgutachten für die SPD-Länder prüfen, ob das Betreuungsgeld nicht doch noch im Bundesrat zu Fall gebracht werden kann. Denn ein wenig kühn mutet schon an, dass die Bundesregierung das strittige Vorhaben für nicht zustimmungspflichtig erklärt - um so die befürchtete Blockade der SPD-Länder im Bundesrat zu umgehen.


 

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