Politik 13.06.2012, 12:16 Uhr

Assange kämpft gegen Auslieferung

Nächstes Kapitel im Fall Assange: Mit einem ungewöhnlichen Schritt legen seine Anwälte erneut Einspruch gegen dessen Auslieferung nach Schweden ein.

Julian Assange, Gründer der Internetplattform Wikileaks, lebt derzeit unter strengen Auflagen in Großbritannien.

Julian Assange, Gründer der Internetplattform Wikileaks, lebt derzeit unter strengen Auflagen in Großbritannien.

London. Wikileaks-Gründer Julian Assange versucht mit einem weiteren juristischen Schritt gegen seine Auslieferung von Großbritannien nach Schweden vorzugehen. Seine Anwälte legten am Dienstagabend fristgerecht Berufung gegen ein Urteil des höchsten britischen Gerichtes ein, wie eine Sprecherin des Supreme Court in London am Mittwoch bestätigte. Sie beantragen, den Fall wieder aufzurollen. Eigentlich hätte Assange dem Urteil von Ende Mai zufolge vom 13. Juni an nach Schweden ausgeliefert werden können. Jetzt haben seine Anwälte erneut Zeit gewonnen.

Komplizierte juristische Argumentation

Das Gericht werde sich die Forderungen von Assanges Anwälten so schnell wie möglich ansehen und entscheiden, ob die Beschwerde angenommen werde. Einen Zeitrahmen dafür gebe es nicht, erklärte die Sprecherin. Assanges Anwältin war am Mittwoch zunächst nicht zu erreichen. Sollte er in London scheitern, bleibt dem Australier zudem die Möglichkeit, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg zu ziehen.

Das Verfahren um die Auslieferung Assanges läuft seit rund 18 Monaten. In Schweden soll der 40-Jährige zu Vorwürfen der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung befragt werden, eine Anklage gibt es nicht. Der Fall war bereits durch mehrere Instanzen gegangen. Der Supreme Court hatte Ende Mai entschieden, der schwedische Haftbefehl sei rechtens, Assange könne ausgeliefert werden.

Die jetzt genutzte juristische Argumentation ist komplex: In dem 18 Seiten starken Dokument erklären Assanges Anwälte der Zeitung „The Guardian“ zufolge, dass das Auslieferungsurteil Ende Mai auf Fakten beruhe, die vor Gericht gar nicht diskutiert worden seien. Das „sehr ungewöhnliche Vorgehen“ der Anwälte drehe sich unter anderem um die Frage, ob ein Europäischer Haftbefehl von einer Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht ausgesprochen werden könne. In Großbritannien kann nur ein Richter einen Haftbefehl erlassen, in Schweden kann dies ein Staatsanwalt tun.

Ein Rachefeldzug der USA?

Assange wird in Schweden verdächtigt, im Sommer 2010 zwei Frauen missbraucht und vergewaltigt zu haben. Er war bereits vor eineinhalb Jahren in Großbritannien festgenommen worden und lebt dort unter strengen Auflagen. Assange verdächtigt die USA, hinter den Vorwürfen gegen ihn zu stecken. Seine Internet-Enthüllungsplattform Wikileaks hatte unter anderem mit Depeschen über die Kriege im Irak und Afghanistan vor allem die US-Regierung in Bedrängnis gebracht.


 

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