Wirtschaft 18.07.2012, 13:20 Uhr

Razzia bei Anton Schlecker

Die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Gründer der Drogeriekette wegen Insolvenzverschleppung ein. Räume in ganz Deutschland werden durchsucht.

Archiv: Der Drogeriekettenbesitzer Anton Schlecker, aufgenommen am 25.2.1999 Ulm. Foto: dpa

Archiv: Der Drogeriekettenbesitzer Anton Schlecker, aufgenommen am 25.2.1999 Ulm. Foto: dpa

Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat wegen der Pleite der Drogeriemarktkette Schlecker ein Ermittlungsverfahren gegen Anton Schlecker und 13 weitere Beschuldigte eingeleitet. Es gehe um den Verdacht der Untreue, Insolvenzverschleppung und des Bankrotts, sagte eine Sprecherin am Mittwoch in Stuttgart. Zudem würden seit dem Morgen 18 Wohnungen und 4 Geschäftsräume im ganzen Bundesgebiet durchsucht. „In unserer Vorprüfung hat sich ein Anfangsverdacht bestätigt“, sagte Staatsanwältin Claudia Krauth.

Bei den Durchsuchungen stellten die rund 160 Ermittler nach Polizeiangaben bis zum Mittag umfangreiche Unterlagen und Dateien sicher. Zu den durchsuchten Wohnungen und Geschäftsräumen wollte die Polizei zunächst keine Einzelheiten nennen.

Schlecker drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis

Durchsucht wurden drei Firmenräume im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis, in dem auch der Schlecker-Firmensitz liegt, sowie ein Geschäftsraum in der Region Osnabrück. Die durchsuchten Wohnungen liegen nach den Angaben vor allem im Raum Ulm. Zudem statteten die Ermittler auch privaten Wohnräumen in Berlin, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen Besuche ab. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters erklärte, man sei über die Ermittlungen informiert und unterstütze sie. Unmittelbare Auswirkungen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gebe es jedoch vorerst nicht.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft könne Anton Schlecker als Einzelperson in der von ihm gewählten Rechtsform eingetragener Kaufmann (e.K.) nicht wegen einer Insolvenzverschleppung belangt werden. Das gelte aber nicht für die Töchter Ihr Platz GmbH & Co. KG und die Schlecker XL GmbH. Außerdem griffen bei Anton Schlecker – sollte er sich tatsächlich schuldig gemacht haben – die Straftatbestände Bankrott, Untreue oder Betrug, die mit der Verschleppung eines Insolvenzverfahrens zusammenhängen. All diese drei Tatbestände können laut Gesetz mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

 

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