Den Studienplatz einklagen
Einlass in die Hochschule gibt es auch ohne guten Notenschnitt oder jahrelange Wartezeit - wenn Bewerber vor Gericht ziehen.
Studenten müssen rechtzeitig gegen eine Hochschule vorgehen, wenn sie ihren Platz im Hörsaal einklagen wollen.
Köln/Berlin. „Wir müssen leider draußen bleiben“ - das heißt es jedes Jahr für etliche Studienbewerber. Gerade in Fächern wie Medizin werden viele abgelehnt. Das muss aber nicht heißen, dass sie leer ausgehen. Sie können ihren Platz im Hörsaal immer noch einklagen. So geht’s:
ANTRÄGE STELLEN: Als Erstes müssen Bewerber einen sogenannten Kapazitäts-Antrag stellen. Darin werfen sie der Hochschule vor, ihre Aufnahme-Kapazität nicht voll ausgeschöpft zu haben. In diesem Fall ist deren Verwaltung nämlich im Zugzwang: „Die Hochschule hat dann die Beweispflicht, das zu widerlegen“, sagt der Rechtsanwalt Christian Birnbaum aus Köln. „Die muss dann erstmal die Hosen runterlassen.“
Hierfür reiche ein formloses Schreiben an die Hochschule. Das kann etwa so lauten: „Hiermit beantrage ich die Zuweisung eines Studienplatzes im Studiengang Germanistik außerhalb der festgesetzten Aufnahmekapazität.“ Parallel dazu müssten Bewerber beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag stellen, erläutert Birnbaum. Darin fordern sie, dass die Hochschule dazu verpflichtet wird, den Bewerber vorläufig zuzulassen.
FRISTEN BEACHTEN: Kläger müssen rechtzeitig gegen die Hochschule vorgehen. Sie sollten daher nicht erst den Ablehnungsbescheid abwarten, rät der Rechtsanwalt Niels Korte aus Berlin. Denn für die Anträge gelten in vielen Bundesländern Fristen, die nichts mit den Terminen im Bewerbungsverfahren zu tun haben. Schließlich läuft eine solche Klage unabhängig von der regulären Bewerbung - es geht ja um Plätze, die gar nicht vorgesehen waren. In der Regel ist es daher auch nicht nötig, dem Ablehnungsbescheid zu widersprechen. Eine Ausnahme gilt in Hamburg.
An den Unis in Hessen und Niedersachsen etwa können Kapazitäts-Anträge für das Wintersemester 2010/2011 noch bis zum 15. Oktober gestellt werden. In einigen Ländern wie Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt gucken kurzentschlossene Bewerber in die Röhre - dort ist die Frist am 15. Juli abgelaufen. Ihnen bleibt nur, gleich den Antrag für das Sommersemester 2011 einzureichen, und zwar bis zum 15. Januar. Auch für den Eilantrag gelten manchmal Fristen: In Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern etwa muss er Birnbaum zufolge für das Wintersemester bis zum 15. Oktober gestellt werden.

