Cham - Nachrichten 18.09.2008, 19:00 Uhr

40 Euro Bußgeld für Fahrschülerin: Kontrolleur hat korrekt gehandelt

Sylvia Brachwitz aus Stachesried ist sauer auf die Deutsche Bahn, die ihrer 15-jährigen Tochter eine Strafe von 40 Euro aufgebrummt hat. Nach Ansicht der Stachesriederin völlig zu Unrecht.

Ihre Tochter, die eine Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und Einzelhandel begonnen hat, musste am 15. September zum ersten Schultag in die Berufsschule nach Schwandorf. „Ich“, sagt ihre Mutter, „habe ihr in Furth im Wald um 17,80 Euro eine Fahrkarte für die Hin- und Rückfahrt gekauft.“

Auf der Fahrt nach Schwandorf sei ihre Tochter im Zug kontrolliert worden – ohne Beanstandungen. Nach Schulschluss stieg ihre Tochter in Schwandorf um 13.01 Uhr wieder in den Zug. 19 Minuten später: Kontrolle.

Laut ihrer Tochter hat ein Mann, der nicht wie ein Schaffner gekleidet war, ihre Fahrkarte und ihren Ausweis verlangt. Prompt habe er ihr einen „40-Euro-Strafzettel“ in die Hand gedrückt.

Die Tochter habe nicht gewusst, wie ihr geschieht. Sie sei sich keiner Schuld bewusst gewesen, da sie im Besitz einer gültigen Fahrkarte war. Dann die Begründung des Kontrolleurs: Die Tochter hätte vergessen, auf ihrer Fahrkarte die Uhrzeit einzutragen. Damit werde die Fahrkarte ungültig und müsse eingezogen werden.

Genau hierüber empört sich Mutter Sylvia Brachwitz. „Er hätte sie doch bloß darauf hinweisen müssen, dass da die Uhrzeit reinkommt. Sie ist doch keine Schwarzfahrerin.“

Der Mann habe die Fahrkarte eingezogen. Die 40 Euro wurden bisher nicht gezahlt. Ihre Tochter hingegen sei weiter gefahren, habe in Bodenwöhr eine neue Fahrkarte für 4,30 Euro, gültig bis Cham, und in Cham eine weitere Fahrkarte für 3,30 Euro, gültig bis Furth im Wald, gekauft.

Inzwischen hat sich Sylvia Brachwitz mit der Bahn in Verbindung gesetzt. Zum einen sei sie nicht gewillt, die 40 Euro Strafe zu zahlen, erklärte sie im Gespräch mit der Kötztinger Umschau, außerdem möchte sie die Auslagen für die in Bodenwöhr und Cham gekauften Karten zurückerstattet bekommen.

„Das ist das tägliche Geschäft unserer Kundenbetreuer“, erklärte Pressesprecherin Antje Bittner von der Deutschen Bahn auf Anfrage der Kötztinger Umschau. Grundsätzlich sei festzustellen, dass der Kundenbetreuer in diesem Fall korrekt gehandelt hat, weil auf der Fahrkarten ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Uhrzeit einzutragen ist, was in diesem Fall nicht geschehen sei.

Aufgrund des Einspruchs der Mutter müsse nun im Einzelfall geprüft werden, ob auf die Fahrpreisnacherhebung verzichtet werden kann. „Das ist immer im Einzelfall zu klären“, sagt Antje Bittner. Tatsächlich sei aus der Praxis bekannt, dass es relativ häufig Beanstandungen (und als Resultat die 40 Euro „Nacherhebung“) gibt, wenn Datum oder Uhrzeit nicht in der Fahrkarte vermerkt sind. Das mache den eigentlich bezahlten Fahrausweis zum ungültigen Dokument.

 

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