Trotz Verbots wird vielerorts einfach weiter gequalmt
Landratsamt führt derzeit in Kneipen, Discos und Spielhallen Kontrollbesuche durch – Bußgelder drohen
Das Landratsamt bemängelt Verstöße gegen das Rauchverbot. Foto: dpa
Landkreis. „Es gibt kein richtiges Unrechtsbewusstsein“, sagt Norbert Wittmann vom Landratsamt Cham. Gemeint sind die zahlreichen Verstöße gegen das Rauchverbot. Das Landratsamt Cham führt daher derzeit verstärkt Informationsbesuche in Gaststätten, Spielhallen und Diskotheken durch. Auslöser sind häufig Beschwerden von Gästen. „Wir wollen die Betreiber für die geltenden Regeln sensibilisieren“, sagt Wittmann.
Am 1. August sind einige Änderungen des Gesundheitsschutzgesetzes in Kraft getreten. Dazu gehört auch, dass die nach Einführung des Rauchverbots wie Pilze aus dem Boden geschossenen Raucherklubs verboten sind.
Geraucht werden darf in Kneipen oder Gaststätten, in denen hauptsächlich Getränke ausgeschenkt werden und die weniger als 75 Quadratmeter Gastfläche haben. In größeren Gaststätten oder Diskotheken ist das Rauchen in abgetrennten und gekennzeichneten Nebenräumen erlaubt. In beiden Fällen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt zu den Raucherkneipen oder -räumen haben.
„Das ist natürlich ein Problem für größere Gaststätten, die keinen Nebenraum haben“, räumt Wittmann ein. Bevor Betreiber jetzt aber in Umbaumaßnahmen investieren, sollten sie besser den Volksentscheid zum Nichtraucherschutz abwarten. „Die Eintragungsfrist ist vom 19. November bis 2.Dezember“, so Wittmann. „Wenn der Entscheid durchgeht – und das könnte er –, wird das Rauchen in Gaststätten komplett verboten.“
Raucherklubs gibt es nicht mehr
Klagen der Wirte über Umsatzeinbußen seien jetzt nicht mehr so häufig wie zur Einführung des Gesetzes. In essensgeprägten Restaurants sei man teils sogar froh über das Rauchverbot und hätte mehr Zulauf. In Kneipen, die vom trinkendem Publikum abhängig seien, gebe es allerdings nach wie vor „Jammern und Wehklagen“. Gerade solche Kneipen seien nach der ersten Einführung des Gesetzes als Raucherklubs ausgewiesen worden. Jetzt müssten die Wirte sich entscheiden: „Bei Gastflächen unter 75 Quadratmeter können sie das Lokal als Raucherkneipe ausweisen – dann dürfen aber keine Jugendlichen unter 18 Jahren mehr hinein“, so Wittmann.


