Cham 29.02.2012, 19:52 Uhr

Finanzamt um mehr als 200.000 Euro betrogen

Ein 37-jähriger Hotelier erhielt trotz Vorstrafen ein Jahr und neun Monate zur Bewährung.

Regensburg/Altlandkreis. Der Geschäftsführer eines Hotels im Altlandkreis Kötzting ist am Mittwoch vor dem Schöffengericht in Regensburg wegen Steuerhinterziehung in neun Fällen zu seinem eigenen Vorteil zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie einer Geldauflage von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Der Hotelier gestand, in den Jahren von 2001 bis 2009 über 200.000 Euro am Fiskus vorbei geschmuggelt zu haben. Auch um die Vorzeigeherberge scheint es nicht gut bestellt: Das Hotel, das mit „traumhaften Wellvital-Arrangements“ und „romantischen Poolabenden“ wirbt, steht seit 11. Januar unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der Hotelier und alleinige GmbH-Gesellschafter 2001 und 2002 hohe Anzahlungen von Hotelgästen nicht auf das Geschäftskonto des Beherbergungsbetriebes, sondern auf das private Girokonto seines Vaters geleitet. Auch Mitarbeiter sollen bei den unsauberen Praktiken mitgewirkt haben, indem sie Betriebseinnahmen und Hotelumsätze an den Senior überwiesen. Von „verdeckten Gewinnausschüttungen“ war in der Anklageschrift die Rede, die in keiner Steuererklärung auftauchten. Dies soll der GmbH Steuervorteile von mehr als 120.000 Euro beschert haben.

Weitere Vorwürfe: Im Juni 2002 erwarb der Gastronom eine weitere Immobilie, die er als Gästehaus an die GmbH verpachtete, für monatlich 2200 Euro plus Umsatzsteuer. Doch die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie die erwirtschafteten Zinserträge verschwieg er den Steuerbehörden. Von 2004 bis 2009 soll der Hotelier zudem jährlich zwischen 4200 und 5000 Euro Umsatzsteuer dem Fiskus vorenthalten haben. Es war ein kurzer Prozess: In Vorgesprächen einigten sich die Prozessbeteiligten im Fall eines Geständnisses auf die schließlich auch ausgesprochenen Maximalstrafe. Der Hotelier selbst schwieg während der Verhandlung. Nur bei der Frage nach seinem Beruf gab er „Angeklagter“ an.

Tieferen Einblick in die Praktiken des Geschäftsführers bot lediglich die Verlesung seines Strafregisters. Neben drei Vorstrafen wegen Körperverletzung war der 37-jährige Gastronom 2009 vor dem Amtsgericht Cham wegen Körperverletzung und Beleidigung von Hotelgästen zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden: Er soll drei Gäste, die sich in der Pilsbar der Hotelanlage beschwert hatten, nicht nur aufgefordert haben, zu verschwinden, sondern auch etliche Watschen und Fußtritte an die zahlende Kundschaft ausgeteilt haben. Dieses Urteil wurde bei der gestrigen Verurteilung mit einbezogen.


 

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