Cham 02.11.2012, 17:01 Uhr

Griesbeck kämpft gegen die Amtsenthebung

Der Rettenbacher Bürgermeister Georg Griesbeck ist wegen Meineides verurteilt – er muss sein Amt niederlegen. Doch Griesbeck gibt nicht auf.

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Kann der seit 16 Jahren als Bürgermeister amtierende Georg Griesbeck auch in Zukunft im Rettenbacher Rathaus bleiben oder nicht? Die Entscheidung darüber rückt näher. Fotos: Nicklas/R. Schlecht

Kann der seit 16 Jahren als Bürgermeister amtierende Georg Griesbeck auch in Zukunft im Rettenbacher Rathaus bleiben oder nicht? Die Entscheidung darüber rückt näher. Fotos: Nicklas/R. Schlecht

Von Peter Nicklas und Rupert Schlecht

Rettenbach. „Die Leute stehen hinter mir – bis auf ein paar. Auch solche, von denen ich es nicht geglaubt hätte“, sagt der wegen Meineids verurteilte Bürgermeister Georg Griesbeck. Er sagt auch, dass er weiter gegen seine Amtsenthebung kämpfen wolle.

Hintergrund: Im September hatte das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden, seine Amtsenthebung als Bürgermeister einzuleiten. Dagegen habe er nun Widerspruch eingelegt, lässt er im Gespräch mit dem Bayerwald-Echo wissen. Die Entscheidung habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu treffen. Ein Verhandlungstermin steht Griesbeck zufolge aber noch nicht in Aussicht.

Wie berichtet, hatte Oberlandesanwältin Simone Widmann nach dem am 28. September dieses Jahres gefällten Richterspruch in Regensburg angekündigt, einen „vorläufigen Dienstenthebungsantrag“ zu stellen, der in wenigen Wochen rechtskräftig sein könnte. Bei einer Amtsenthebung müsste das Landratsamt innerhalb einer bestimmten Frist Neuwahlen anordnen, bis dahin müsste der zweite Bürgermeister Rudolf Meinzinger die Geschäfte führen.

„Bis heute habe ich nichts mehr gehört“, sagt dazu Georg Griesbeck. Er übe weiterhin sein Amt wie gewohnt aus, wobei ihm auch die Bevölkerung keine Prügel zwischen die Füße werfe. „Eigentlich haben wir ja damals einen Eid geschworen, um die Wahrheit zu finden“, sagt der Rettenbacher Bürgermeister. Es sehe sich nach wie vor ungerecht und unfair behandelt.

„War und ist Kann-Bestimmung“

Dies gelte im übrigen von seiner Sicht aus auch für die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Cham. Griesbeck sagt: „Es war und ist eine Kann-Bestimmung, dass diese das Verfahren hinsichtlich der dienstrechtlichen Konsequenzen an die Landesanwaltschaft abgegeben hat.“ Bei der Verhandlung in Traunstein hätten Richter und Staatsanwaltschaft in stiller Übereinkunft den Strafrahmen in einem Maße gelegt, der eine Amtsenthebung nicht dringend erfordert hätte. „Mit diesem Urteil können sie leben“, hätte ihm der Richter bedeutet. „Ich hoffe, dass es gut nausgeht“, so Griesbeck, der seit 16 Jahren Bürgermeister in Rettenbach ist. Sollte sich das Regensburger Urteil bestätigen, gehe für ihn die Welt auch nicht unter. „Unsereins darf halt nicht Recht bekommen“, sagt er, ohne andererseits auf die Ausschöpfung aller Möglichkeiten verzichten zu wollen.

 

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