Kelheim - Nachrichten 20.01.2010, 16:59 Uhr

Hallertauer Hopfen bekommt den Schutz der EU

Der Hallertauer Hopfen erhält einen besonderen Markenschutz.

Der Hallertauer Hopfen erhält einen besonderen Markenschutz.

Hallertau. Was lange währt, wird endlich gut: Vor sechs Jahren beantragte der Hallertauer Hopfenpflanzerverband bei der Europäischen Union den Begriff „Hopfen aus der Hallertau“ EU-weit schützen zu lassen. Die MZ hatte damals darüber berichtet. Jetzt ist das Ziel erreicht.

Diese „geschützte geografische Angabe“ ist laut Otmar Weingarten – Geschäftsführer des Verbandes – für Lebensmittelprodukte möglich, die aus einem räumlich begrenzten Gebiet stammen und die spezielle Eigenschaften besitzen – vor allem hinsichtlich der Qualität.

Obwohl das grüne Gold aus der Region in diese Schublade passe, dauerte das Antragsverfahren Jahre lang. Laut Weingarten müssen die Hallertauer nun aber nur noch eine Frist abwarten, die im Frühjahr endet – „dann können wir mit dem Begriff für unser Produkt und die Region werben“.

Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Dafür arbeitet Alexander Feiner im Rahmen einer Diplomarbeit an einem Konzept. Er studiert in Weihenstephan Agrarmarketing. Vor allem gehe es bei der Werbung darum, die Hallertau als Region für Hopfen bekannter zu machen. Sowohl Weingarten als auch Feiner betonen, dass es mit dem Bekanntheitsgrad der Hallertau nicht so weit her ist, wie man sich denken mag.

Gemeinsame Sache mit Brauereien

Zwar sei die Region innerhalb Deutschlands sicher ein Begriff. „Aber wir verkaufen 75 Prozent unseres Hopfens ins Ausland“, betont der Geschäftsführer. Chinesen beispielsweise wüssten wenig mit dem Begriff Hallertau anzufangen. Dies sei nicht nur ein Gefühl– Feiner habe dazu auch Umfragen unter Brauereien durchgeführt.

Was tun? Weingarten nennt ein Beispiel: Flaschen der Biere aus aller Welt, die mit Hallertauer Hopfen hergestellt sind, könnten mit einem Kennzeichen am Etikett versehen werden. Das gehe selbstverständlich nicht ohne die Brauereien. Diese vom Sinn solcher Werbung zu überzeugen, sei nicht einfach. Grundsätzlich gehe es aber nicht anders, als gemeinsam mit den Brauereien für den Hallertauer Hopfen zu kämpfen.

Die „geschützte geografische Angabe“ soll auch den Tourismus anschieben. Hier kann sich Weingarten vorstellen, bei Einzelprojekten mit anderen Erzeugergemeinschaften zusammenzuarbeiten. Bekanntlich suchen die Abensberger Spargelanbauer einen ähnlichen Schutz für ihr Produkt. Auch den Hundertwasserturm in Abensberg hat Weingarten bei seinen Überlegungen im Blick.

Diese Dinge seien aber der zweite Schritt. „Erst einmal müssen wir unser eigenes Konzept zimmern“, sagt er. Immerhin können die Hallertauer bei ihren Bemühungen auf Zuschüsse hoffen. Aufgrund der geschützten Angabe sei es möglich, vom Bund und von der EU projektbezogene Zuschüsse zu erhalten. Die Unterstützung könne sich auf bis zu 80 Prozent der Kosten belaufen.

 

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