Bauausschuss: Mastanlage kann erweitert werden
Rund 1500 Schweine sollen künftig in einer Mastanlage im Neustädter Ortsteil Mühlhausen gehalten werden. Das stößt den Anwohnern übel auf.
Neustadt/Mühlhausen. In seiner Sitzung am Mittwochnachmittag hat der Bauausschuss des Stadtrates bei zwei Gegenstimmen „grünes Licht“ für die Erweiterung einer Schweinemastanlage im Ortsteil Mühlhausen gegeben. Allerdings ist die Zustimmung des Gremiums nicht uneingeschränkt wirksam. Sie steht unter dem Vorbehalt, dass die Anlage mit künftig rund 1500 Mastschweinen (bisher circa 1000 Tiere) an eine Filteranlage angeschlossen ist.
Damit bezieht sich der Ausschuss auf die Einwände zahlreicher Bürger. Die hatten sich mit einer Unterschriftenliste an die Stadt gewandt und auf Geruchsbelästigungen durch die Schweinemastanlage hingewiesen, die aus ihrer Sicht nicht mehr hinzunehmen sind.
Zum Beschluss des Bauausschusses, der lediglich ein Einvernehmen der Stadt Neustadt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, an dem auch das Landratsamt beteiligt ist, darstellt, erläuterte Bürgermeister Thomas Reimer: „Generell wird vorausgesetzt, dass das Bauvorhaben insbesondere von der Unteren Immissionsschutzbehörde im Landratsamt Kelheim in gewohnter Weise intensiv geprüft wird. Auf die Einbeziehung der Einwände und der Unterschriftenliste wird ausdrücklich hingewiesen.“
Weiter heißt es in dem Beschluss: „Vom Altbestand gehen laut den Nachbarschaftseinwänden bereits jetzt unerträgliche Gerüche aus. Es ist daher sicherzustellen, dass der gesamte Altbestand eine Verbesserung erfährt.“ Das bedeute, dass auch die Stallanlagen, die derzeit an keiner Filteranlage angeschlossen sind, entweder eigene Filteranlagen erhalten oder an die bestehende bzw. neugeplante Filteranlage mit angeschlossen werde. Erst dann könne nach Auffassung der Stadt von einer Verbesserung gesprochen werden.
Das Aufrüsten des bestehenden Filters sei zwar zwingend notwendig, stelle aber alleine keine Verbesserung im Hinblick auf die Altanlage dar. Unmissverständlich stellte der Bürgermeister klar: „Eine betriebliche Weiterentwicklung kann nur dann stattfinden, wenn das verbesserte Ergebnis am gesamten Altbestand auch nach einer Erweiterung nicht verschlechtert wird. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass sich das Vorhaben nicht mehr in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und auch im Hinblick auf das Gebot der Rücksichtnahme den Nachbarn bzw. den Nachbarn in den nahegelegenen Baugebieten nicht mehr zugemutet werden kann.“



