Die abgezockten Versicherer blickten lange Zeit nicht so genau hin.
Kelheim.
So unglaublich es klingen mag, aber ein Ceranfeld und ein Hammer brachten dem Angeklagten, der sich in dieser Woche vor dem Schöffengericht unter Richter Hermann Vanino verantworten musste insgesamt 21.000 Euro, schließlich aber auch zwei Jahre Freiheitsstrafe – allerdings auf Bewährung – ein.
54 Mal schlug der Mann mit dem Hammer zu. Allerdings nicht immer auf die selbe Kochplatte, sondern hin und wieder auch auf eine andere, ohnehin defekte. Wie es ihm gelang, in so vielen Einzelfällen die Versicherungen zum Zahlen zu animieren, wollte Richter Hermann Vanino von dem Beklagten gerne erfahren.
Nur weil dieser nach einer Beratungspause schließlich doch geständig war, und seine Vorgehensweise preisgab, kam er letztlich mit Bewährung davon. Bei dem Vorstrafenregister des Mannes, wie der Richter betonte, wirklich die allerletzte Chance.
Richter wollte es genau wissen
„Mich interessieren die Tatumstände“, gab sich Hermann Vanino wissensdurstig, als auch die Staatsanwältin mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und der zugesicherten Bewährung einverstanden war.
Frisch und frei gab der Beklagte Auskunft. Die Idee kam ihm, als er 2006 und 2007 krank und deshalb nicht erwerbsfähig gewesen sei. Die eigentliche Idee allerdings stamme nicht von ihm, sondern von einem Unbekannten, der das Verfahren offenbar bereits mit Erfolg praktiziert hatte. Er selbst entschloss sich nach einigem Überlegen zum gezielten Vorgehen mit Hammer und Kochplatte.
Zunächst bei zwei Versicherungsunternehmen, schließlich bei insgesamt fünf, schloss der auf Zusatzverdienst erpichte Mann entsprechende Verträge ab. Dann schritt er zur Tat. Mittels Hammer demolierte er eine Ceranplatte und gab sie zur Reparatur. Die Belege für die ausgeführte Arbeit und die Quittung über die Begleichung der Rechnung schickte er an die beiden Versicherungen und erhielt prompt die gesamte Summe zurück erstattet.
Mutig geworden, beschaffte er sich weitere Kochplatten und ging zielgerichtet mit dem Hammer ans Werk. Beträge zwischen 400 und 750 Euro musste er selbst für die jeweiligen Reparaturen bezahlen, die er dann aber von den fünf Versicherungen auch fünfmal erstattet bekam.
„Einmal bezahlen und fünfmal abkassieren“, konstatierte der Richter und konnte die so erfolgreiche Vorgehensweise des Angeklagten dennoch kaum begreifen. „Manche Schadensfälle haben sie doch bei den gleichen Versicherungsunternehmen eingereicht, wieso sind die denn nicht stutzig geworden?“ wollte er wissen.
Dass er dies bisweilen unter anderem Namen tat, verriet der Befragte. Wie er das machte, wurde nicht weiter erörtert. Immerhin war in der Betrugsanzeige aber auch ein Vorwurf der Urkundenfälschung mit einbezogen.
Richter Hermann Vanino wunderte sich noch immer, weil der Angeklagte erstaunlicherweise im Zeitraum von mehr als drei Jahren mit der gleichen Masche durchgekommen war, bevor endlich ein Unternehmen misstrauisch wurde und schließlich Anzeige erstattete.
„Was haben Sie mit dem Geld denn gemacht?“ fragte Vanino. „Schulden bezahlt, verlebt – und dann musste ich ja auch die laufenden Beiträge für die Versicherungen überweisen“, antwortete der 42-Jährige. 200 Euro seien das jeweils pro Jahr für die einzelnen Versicherungen gewesen. Dass er für manche Verträge heute noch zahle, weil sie nicht ohne weiteres kündbar waren, ließ er einfließen.
Aufgeflogen war das Ganze, als ein Unternehmen schließlich doch endlich aufmerksam wurde und sich über die vielen von irgendwelchen Gegenständen lädierten und wieder reparierten Kochfeldplatten wunderte.
Fünfmal 750,89 Euro kassiert
Immerhin hatte der dreister werdende Täter ja beispielsweise insgesamt fünfmal bei den verschiedenen Versicherungen den stolzen Reparaturbetrag von jeweils 750, 89 Euro kassiert.
Ob schon irgendwelche Wiedergutmachungen erfolgt oder Rückzahlungen gefordert worden seien, interessierte den Richter. Da dies bisher nicht der Fall war, konstatierte er, dass die Unternehmen mit ihren Forderungen demnächst ganz bestimmt auf der Matte stehen würden. Der Angeklagte und sein Anwalt gaben an, schon bald von sich aus mit Wiedergutmachungsangeboten auf die Versicherungen zugehen zu wollen.
„Was der Angeklagte tat, ist eine Vorgehensweise, die ein sehr großes Maß an krimineller Energie voraussetzt“, prangerte die Staatsanwältin die Taten an. Richter Hermann Vanino machte nach Bekanntgabe des Schöffengerichtsurteils in der vereinbarten Höhe von zwei zur Bewährung ausgesetzten Jahren Freiheitsstrafe nochmals darauf aufmerksam, dass dies die Grenze dessen sei, was zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
An die Staatskasse muss der Verurteilte ratenweise noch 1500 Euro zahlen.