Kelheim - Nachrichten 18.04.2012, 12:40 Uhr

Abzocke mit kaputtem Ceranfeld

Ein 42-Jähriger kassierte mit einer fast unglaublichen Masche 21.000 Euro bei mehreren Versicherungen.


        Die abgezockten Versicherer blickten lange Zeit nicht so genau hin.

Die abgezockten Versicherer blickten lange Zeit nicht so genau hin.

Kelheim. So unglaublich es klingen mag, aber ein Ceranfeld und ein Hammer brachten dem Angeklagten, der sich in dieser Woche vor dem Schöffengericht unter Richter Hermann Vanino verantworten musste insgesamt 21.000 Euro, schließlich aber auch zwei Jahre Freiheitsstrafe – allerdings auf Bewährung – ein.

54 Mal schlug der Mann mit dem Hammer zu. Allerdings nicht immer auf die selbe Kochplatte, sondern hin und wieder auch auf eine andere, ohnehin defekte. Wie es ihm gelang, in so vielen Einzelfällen die Versicherungen zum Zahlen zu animieren, wollte Richter Hermann Vanino von dem Beklagten gerne erfahren.

Nur weil dieser nach einer Beratungspause schließlich doch geständig war, und seine Vorgehensweise preisgab, kam er letztlich mit Bewährung davon. Bei dem Vorstrafenregister des Mannes, wie der Richter betonte, wirklich die allerletzte Chance.

Richter wollte es genau wissen

„Mich interessieren die Tatumstände“, gab sich Hermann Vanino wissensdurstig, als auch die Staatsanwältin mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und der zugesicherten Bewährung einverstanden war.

Frisch und frei gab der Beklagte Auskunft. Die Idee kam ihm, als er 2006 und 2007 krank und deshalb nicht erwerbsfähig gewesen sei. Die eigentliche Idee allerdings stamme nicht von ihm, sondern von einem Unbekannten, der das Verfahren offenbar bereits mit Erfolg praktiziert hatte. Er selbst entschloss sich nach einigem Überlegen zum gezielten Vorgehen mit Hammer und Kochplatte.

Zunächst bei zwei Versicherungsunternehmen, schließlich bei insgesamt fünf, schloss der auf Zusatzverdienst erpichte Mann entsprechende Verträge ab. Dann schritt er zur Tat. Mittels Hammer demolierte er eine Ceranplatte und gab sie zur Reparatur. Die Belege für die ausgeführte Arbeit und die Quittung über die Begleichung der Rechnung schickte er an die beiden Versicherungen und erhielt prompt die gesamte Summe zurück erstattet.


 

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