Bulmare-Einbrecher muss hinter Gitter
39-jähriger Mauerer aus dem Landkreis Kelheim bekam sieben Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe aufgebrummt.
BURGLENGENFELD/REGENSBURG. Der 39-jährige Mauerer Thomas B. (Name geändert) aus dem Landkreis Kelheim, der sich seit Januar wegen einer Einbruchsserie in Schwimmbäder in Burglengenfeld, Kelheim, Bad Abbach und Bad Gögging vor dem Landgericht Regensburg verantworten musste, ist jetzt zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten wegen Diebstahls in sechs Fällen verurteilt worden. Der Mann hatte zuvor ein Teilgeständnis abgelegt und zwei Einbrüche in die Abbacher Kaisertherme und das Wohlfühlbad Bulmare eingeräumt.
In seiner Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter Thomas Dippold, dieses Geständnis sei angesichts der erdrückenden Beweislage „nicht von großer Bedeutung“ gewesen. In der Kaisertherme hatte B. eine DNA-Spur hinterlassen. Auf dem Bulmare-Gelände fand die Polizei neben Spuren des Angeklagten die Tatbeute in seinem Rucksack vergraben. Für die Täterschaft des Angeklagten in den übrigen Fällen sprach, so das Gericht, „die ständig gleich bleibende Vorgehensweise“ bei den Einbrüchen. Weitere Indizien: Bei Autokontrollen wurde bei dem Täter Einbruchswerkzeug entdeckt. Der Hartz-IV-Empfänger ohne weitere Einkünfte nahm jeweils unmittelbar nach den Taten Einzahlungen auf sein Girokonto vor. Er zahlte mehrfach hohe Rechnungen in bar mit Münzgeld, wie es in den aufgebrochenen Kassenautomaten zu finden ist. Er fuhr, das ergaben Observationen, auch in der Folgezeit noch weitere Bäder in Berchtesgaden, Bad Reichenhall und Prien an. Weitere Anhaltspunkte: Per GPS wurde sein Auto an Tatorten geortet und er hatte Spuren hinterlassen, wie einen prägnanten Sohlenabdruck.
„Wir haben keinen Zweifel, dass es der Angeklagte in den sechs verbleibenden Fällen gewesen ist, und er sich in Bad Abbach, der Limestherme und im Bulmare in erheblichem Maße bedient hat“, sagte der Vorsitzende Richter. Der Vorwurf des Einbruchs ins Keldorado war zuvor eingestellt worden, da die dafür zu erwartende Strafe insgesamt nicht ins Gewicht gefallen wäre.
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht dessen Geständnis, die mehr als 13 Monate U-Haft und seinen vom Sachverständigen belegten „Spieltrieb“. Zu seinen Lasten fielen jedoch die hohe Beute und der hohe Sachschaden ins Gewicht, die enorme Rückfallgeschwindigkeit und eine offene, teils einschlägige Reststrafenbewährung, außerdem eine lange Vorstrafenliste. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und fünf Monaten gefordert, die Verteidigung zwei Jahre und neun Monate. Der Verteidiger kündigte an, in Revision gehen zu wollen.

