Kelheim - Nachrichten 18.06.2012, 16:18 Uhr

Familie mit „Abstechen“ gedroht

Ein 22-Jähriger wollte die unter Alkoholeinfluss gesprochenen Worte verharmlosen. Das Gericht aber nahm sie ernst und verurteilte ihn.

Foto: Matthias Hiekel, dpa

Foto: Matthias Hiekel, dpa

Kelheim. Zwei Monate auf Bewährung verhängte das Kelheimer Amtsgericht unter Richter Hermann Vanino gegen einen derzeit obdach-und arbeitslosen Mann, der über einen Dritten eine Morddrohung an einen Mann und dessen Angehörige übermitteln ließ.

Das Ganze sei nicht so gemeint gewesen, außerdem sei er stark unter Alkoholeinfluss gestanden, versuchte der Beklagte seine Drohung zu verharmlosen. Staatsanwalt und Richter sahen das anders. „Sie haben dem Betroffenen mitteilen lassen, dass sie ihn und seine Familie abstechen wollen, das ist durchaus ernst zu nehmen“, sagte Richter Hermann Vanino. „Das war eine Bedrohung, die man in jedem Fall ernst nehmen muss und der Betroffene hat sie auch ernst genommen“, setzte er hinzu.

Beklagter fühlte sich verleumdet

Der Angeklagte bestritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht, versuchte aber sich zu rechtfertigen. Er habe sich verleumdet gefühlt, denn es seien Gerüchte über ihn in Umlauf gesetzt worden und deshalb habe er die Bedrohung ausgesprochen. Er habe sich damit nur wehren und die von ihm Verdächtigten warnen wollen. Da er aber betrunken war, könne er sich nicht mehr genau an den Wortlaut erinnern, versuchte der 22-Jährige vor Gericht seinen Standpunkt darzulegen.

Da gegen den Angeklagten noch eine Einbruchsanklage ansteht, war der Richter geneigt, das Bedrohungsdelikt zu vertagen. Dem stimmte der Staatsanwalt nicht zu. „Dass Gerüchte über ihn verbreitet wurden, berechtigt den Beklagten nicht dazu, über einen Dritten Morddrohungen übermitteln zu lassen“, betonte er. Selbst wenn er tatsächlich betrunken gewesen sei, wäre dies keine Entschuldigung für sein Vorgehen. Die Anklage müsse deshalb eigens verhandelt werden, zumal der Beklagte kein unbeschriebenes Blatt sei.

„Sechsmal ist der Mann in letzter Zeit strafrechtlich in Erscheinung getreten, alarmierend ist dabei die hohe Rückfallgeschwindigkeit. Schon einen Tag nach Zustellung eines Strafbefehls in einem anderen Fall ist er wieder straffällig geworden“, hielt ihm der Staatsanwalt vor.


 

Umfrage - Ergebnis

 
 
 
 

Mittelbayerische.de Logo