Neumarkt - Nachrichten 21.07.2009, 18:41 Uhr

Seit der Krise: Der Ton vor dem Arbeitsgericht wird rauer

Bei Prozessen herrscht angespannte Stimmung – das weiß jeder, der schon einmal eine Gerichtsverhandlung miterlebt hat. Vor den Arbeitsgerichten aber ist der Ton seit Beginn der Wirtschaftskrise rauer geworden. Und vor allem: Die Prozesse werden immer mehr und mehr – auch in Neumarkt.

„Es gibt noch keine richtige Welle, aber die Zahl der arbeitsrechtlichen Prozesse ist in letzter Zeit um etwa zehn Prozent angestiegen“, sagt Dr. Albert Schmidbauer, Direktor des Arbeitsgerichts Regensburg, das auch für Neumarkt zuständig ist. Die Verhandlungen könnten sich in Zukunft in die Länge ziehen – nicht nur wegen der Masse. Gekündigte Arbeitnehmer bestünden während des Prozesses außerdem mehr als früher auf ihre Urlaubs- oder Überstundenansprüche.

Und wie ist die Situation bei den Abfindungen? „Da wird mehr gefeilscht“, so Schmidbauer. Nur notgedrungen seien die Arbeitgeber bereit, höhere Beträge zu zahlen. Denn: Kommt es zum Prozess, bestehe für den Arbeitgeber die Gefahr, dass vor Gericht die Kündigung keinen Bestand hat – der Arbeitnehmer wieder in den Betrieb zurück kehren könnte. Schmidbauer: „Ein Arbeitgeber zahlt sich mit der Abfindung von diesem Risiko frei.“ Aber: „Die Arbeitnehmer hängen an ihrem Arbeitsplatz – sie haben Angst und kämpfen seit Herbst letzten Jahres mehr darum, ihre Stelle zu behalten“, sagt auch Richter Thomas Krottenthaler, der in Neumarkt arbeitsrechtliche Prozesse entscheidet. Vor allem in Betrieben, wo ungelernte Kräfte arbeiten, seien die Bandagen härter geworden. „Diese Arbeitnehmer haben einfach Angst, keinen Job mehr zu finden.“ In der Verhandlung selbst mache jeder Arbeitnehmer die ganze Palette der Unwirksamkeitsgründe geltend, sagt Krottenthaler (siehe unten).

Von diesen Möglichkeiten aber wüssten die wenigstens, meint Hans Link, Präsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg. „Aber jeder Trick, den man anwendet, bewirkt beim Chef und bei den Kollegen eine gegenteilige Reaktion“, so der Anwalt. Nur etwa 20, maximal 30 Prozent würden sich überhaupt gegen eine Kündigung gerichtlich wehren. „Die Leute fürchten angesichts der Tatsache, dass sie in der ersten Instanz die Anwaltskosten übernehmen müssen, den Gang zum Gericht natürlich“, sagt Link. Und selbst bei solchen, die sich vor Gericht erfolgreich gegen ihre Kündigung wehren, sei es die absolute Ausnahme, wieder an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Dies ist laut Link nur bei etwa fünf Prozent der Fall.

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