Amtsgericht lässt noch einmal Gnade walten
Betrüger kommt mit einer Geldstrafe davon. Um ein Haar hätte er für über ein Jahr ins Gefängnis müssen.
Neumarkt. Da hat der Angeklagte noch einmal Riesenglück gehabt: Denn den Betrug hatte der Neumarkter unter Bewährung verübt. Wären Staatsanwältin und Richter Rainer Würth nur nach dem Buchstaben des Gesetzes vorgegangen, hätte der Angeklagte am Dienstagnachmittag mindestens ein Jahr und zehn Monate Haft antreten müssen. Und das nur, weil eine Digitalkamera, die er für 230 Euro über ebay verkaufen wollte, zu Bruch ging und er dem Käufer das Geld nicht direkt zurücküberwiesen hat.
Es sei eine Dummheit gewesen, sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Und sein Verteidiger Jürgen Mederer führte aus, dass sein Mandant bereits seit sechs Monaten arbeitsunfähig wegen Bourn-out sei und deshalb nur 350 Euro Krankengeld beziehe. Da sei das Geld knapp gewesen. Inzwischen habe er außerdem die 230 Euro dem Käufer überwiesen.
Deshalb ließen Staatsanwaltschaft und Richter noch einmal Gnade walten und verurteilten den Neumarkter zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1200 Euro. Die Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung läuft derweil weiter. Wenn er sich also noch einmal etwas zuschulden kommen lässt, wird er die Haftstrafe antreten müssen.

