Die Schierlinger werden zu den Urnen gerufen
Mehr als 600 Unterschriften zum Bürgerbegehren wurden im Rathaus eingereicht. Es wird wohl auch ein Ratsbegehren geben.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens mit den Unterschriften Foto: Auer
Schierling. Mehr als 600 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben innerhalb weniger Wochen das Begehren für einen Bürgerentscheid über die Erhaltung der Natur und Naherholungslandschaft am Roten Berg. Damit soll dort das 30 Hektar umfassende Gewerbegebiet „Am Birlbaum“ verhindert werden. Im Rathaus Schierling übergaben in dieser Woche die Initiatoren, SPD-Marktrat Armin Buchner, SPD-Ortsvorsitzende Madlen Melzer, Hubert Werkmann, Sprecher der Bürgerinitiative „Bürger für ein liebenswertes Schierling, sowie der frühere Marktrat Martin Auer die Listen mit 614 Unterschriften an Bürgermeister Christian Kiendl. Damit sei das vorgeschriebene Zehn-Prozent-Quorum der Wahlberechtigten deutlich überschritten, betonen die Initiatoren. Madlen Melzer erläuterte dem Bürgermeister noch einmal die wichtigsten Gründe für das Begehren auf Erhalt dieses Landschaftsteils der Schierlinger Flur.
Armin Buchner und Hubert Werkmann berichteten über viel Zustimmung für den Erhalt dieses Naherholungsgebietes. Schließlich existierten im aktuellen Flächennutzungsplan genügend Gewerbeflächen. Furcht vor möglichem Hochwasser bei Starkregen im Einzugsbereich von Laber und Allersdorfer Bach infolge der geplanten riesigen überbauten und befestigten Flächen sei ebenso vorhanden wie die Umweltauswirkungen durch die Westdrift auf die nahen Wohngebiete. Auch die zusätzlichen Kosten für Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und Straßenbeleuchtung würden wegen der großen Entfernung zu den Ortsgrenzen kritisch gesehen, da diese über die Gebühren und Beiträge überwiegend von der gesamten Bürgerschaft getragen werden müssten.
Die Verwaltung ist derzeit dabei, die eingereichten Unterschriften und den Wortlaut des Begehrens zu überprüfen. So muss das Bürgerbegehren zur Durchführung eines Bürgerentscheids eine mit Ja oder Nein zu entscheidende Fragestellung und eine Begründung enthalten. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens muss der Marktrat spätestens innerhalb eines Monats entscheiden. Die Verwaltung hat für den 17. April eine Sitzung angesetzt, in der über das Bürgerbegehren entschieden werden soll. Ein Ratsbegehren steht ebenfalls auf der Tagesordnung der Sitzung. Damit sollen die Bürger sich ausdrücklich zum Gewerbegebiet Birlbaum bekennen können. Auch der Termin des Entscheids wird am 17. April bestimmt. Die Verwaltung wird dem Marktrat wohl den 20. Mai vorschlagen.
In der Sitzung des Marktrats in der kommenden Woche steht der Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet „Am Birlbaum“ an.

