Landkreis Regensburg 26.08.2012, 17:09 Uhr

Karussell-Unglück: Fünf im Visier

Fast ein Jahr nach dem Unfall in Hemau konzentriert sich die Staatsanwaltschaft auf fünf womöglich Beschuldigte. Ob Anklage erhoben wird, ist offen.

Im Fahrgeschäft „Disco Star“ ereignete sich im September 2011 der Unfall. Die Unglücksgondel mit der Nummer 18 wurde abgebaut, und das Karussell stand wochenlang am Volksfestplatz Hemau. Foto: Krenz

Im Fahrgeschäft „Disco Star“ ereignete sich im September 2011 der Unfall. Die Unglücksgondel mit der Nummer 18 wurde abgebaut, und das Karussell stand wochenlang am Volksfestplatz Hemau. Foto: Krenz

Von Christof Seidl, MZ

Hemau. Wenige Tage vor dem Startschuss für das Volksfest 2012 in Hemau ist das tragische Unglück vor knapp einem Jahr auf dem Tangrintel noch nicht geklärt. Doch die Arbeit der Staatsanwaltschaft Regensburg ist jetzt einen wichtigen Schritt vorangekommen. Sie hat nach Angaben von Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl gegenüber der MZ die Ermittlungen so weit abgeschlossen, dass sie sich nun auf fünf Personen konzentriert, die den Kreis der möglicherweise Beschuldigten bilden.

Beim Volksfest Hemau war im Fahrgeschäft ‚„Disco Star“ am 6. September 2011 eine Haltestange gebrochen. Ein neunjähriges Mädchen war aus der Unglücksgondel mit der Nummer 18 geschleudert worden und erlitt schwere Kopfverletzungen. Zwei weitere Mädchen wurden mitgeschleift und kamen mit leichten Verletzungen davon.

Wer ist verantwortlich?

Im Zentrum der Untersuchungen steht seitdem die Frage, wer für die gebrochene Haltestange verantwortlich ist. Die Staatsanwaltschaft forderte ein umfangreiches Gutachten an, das zwar bereits einige Zeit vorliegt, das aber noch einschließlich der verschiedenen Sachverständigenmeinungen noch bewertet werden musste.

Jetzt geht es konkret um fünf Personen, die die Staatsanwaltschaft als mögliche Beschuldigte im Visier hat. Dies bedeutet aber noch nicht, dass jemanden der Prozess gemacht wird. „Wir stehen nicht vor einer Anklageerhebung“, betont Dr. Meindl und widerspricht damit der Darstellung eines Regensburger Anzeigenblatts, wonach die Staatsanwaltschaft die Anklage von TÜV-Mitarbeitern plant.

Richtig ist nach Meindls Angaben, dass die Staatsanwaltschaft über alle benötigten Unterlagen verfügt und nun gegen diese fünf Personen weitere Ermittlungen anstellt. Dies bedeute, dass die Anwälte der Betroffenen Akteneinsicht bekommen. Anschließend könnten die Betroffenen sich zu den Unterlagen äußern. „Wir können ja im Moment noch gar nicht wissen, ob und wie sich diese Personen äußern“, erklärt der Oberstaatsanwalt. Es sei möglich, dass diese Personen Argumente, eventuell auch neue Gesichtspunkte vorbringen, die zu ihrer Entlastung führen.

 

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