Regensburg 22.02.2009, 10:36 Uhr

Auch beim Drogennotfall gilt die ärztliche Schweigepflicht

Diesen Sonntagnachmittag wird ein Mann aus dem Stadtnorden nicht so schnell vergessen. Denn an diesem Tag hatte er seinen Schwager gerade noch rechtzeitig gefunden. Der junge Mann war tief bewusstlos und tat sich bereits mit dem Atmen schwer.

„Ein Drogennotfall. Ich denke, da ist Heroin im Spiel“, teilte er der Rettungsleitstelle mit. „Um deutlich zu machen, dass es eilt. Es ist auch möglich, dass er in diesem Zusammenhang davon sprach, dass mein Mandant nicht freiwillig in ein Krankenhaus gehen würde, wenn er das Bewusstsein wieder erlangt hat“, heißt es in der Strafanzeige gegen unbekannt, die der Regensburger Anwalt Helmut von Kietzell inzwischen an die Staatsanwaltschaft geschickt hat.

Denn offensichtlich wurde hier die ärztliche Schweigepflicht verletzt. Dem Notarzt auf dem Fuß folgten nämlich Beamte der PI Regenstauf.

Die, so schreibt der Anwalt in seiner Strafanzeige, redeten von „Gefahr im Verzug“ und durchsuchten nach einer längeren Diskussion um die Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens die Wohnung, wenn auch erfolglos.

Wer genau nun die Polizei ins Spiel gebracht hatte, wollte niemand zugeben: „Es besteht der Verdacht, dass dies durch Mitarbeiter der Rettungsleitstelle erfolgte“, heißt es in der Strafanzeige. Damit sei aber die Schweigepflicht verletzt. Denkbar, so von Kietzell, sei auch, dass Telefon oder Funkverkehr der Rettungsleitstelle abgehört wurden. Dann wurde das Fernmeldegeheimnis verletzt.

Fest steht eines für Rechtsanwalt Helmut von Kietzell: Das ist kein Einzelfall. Immer wieder, so seine Erfahrung, werde die ärztliche Schweigepflicht unter Hinweis auf eine mögliche Straftat ausgehebelt, obwohl nur der Drogenkonsum nicht strafbar ist.

Während Hubert Pauly von der integrierten Leitstelle in Regensburg den prinzipiellen Schutz der Privatsphäre versichert, warnt Dr. Willi Unglaub von der Drogenabteilung im Bezirksklinikum vor allzu großer Redseligkeit beim Notruf: „Ich kann nur raten, nichts von Drogen zu sagen, wenn es sich um einen ‚normalen Notfall‘ durch Eigenkonsum handelt.“ Denn gerade die Angst vor der Polizei sei es, warum bei Bewusstlosen oft zu lange gewartet werde und stattdessen fragwürdige und unwirksame „Hausmittelchen“ zum Einsatz kommen.

Allein in Regensburg gab es im vergangenen Jahr acht Drogentote, so die Auskunft der Polizei.

 

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