„Ex“ mit Schlägen und Anrufen terrorisiert
Ein 34-jähriger Regensburger wollte das Ende der Beziehung absolut nicht akzeptieren. Für seine Attacken muss er nun tief in die Tasche greifen.
Weil er seine ehemalige Freundin terrorisiert hat, wurde ein 34-Jähriger zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt. Foto: dpa
Regensburg . Für die Psychologiestudentin Mariele K. (27, Namen geändert) war die Beziehung mit dem Lageristen Helmut A. längst beendet. Doch der 34-Jährige hing noch immer an seiner Ex-Freundin und weigerte sich hartnäckig, das Aus zu akzeptieren. Das ging so weit, dass der Mann seiner Verflossenen im Streit und rasend vor Eifersucht zweimal brutal ins Gesicht schlug: Bei dem Vorfall im Mai 2011 trug die Studentin ein Monokelhämatom davon, bei einer zweiten Attacke im August in einem Lokal eine Schwellung am linken Auge, so die Staatsanwaltschaft.
Zwei Monate später stand der Mann mitten in der Nacht sturzbetrunken wieder bei seiner früheren Freundin auf der Matte, die ihn kurz einließ, um keinen Ärger mit dem Vermieter zu bekommen. „Er sagte, er will mit mir reden. Aber eigentlich wollte er’s noch mal versuchen“, so die junge Frau vor Gericht. Doch dann wurde die Studentin ihren „Ex“ nicht mehr los, der es sich auf dem Sofa bequem machte. Sie selbst übernachtete bei Freunden und bat einen Bekannten am nächsten Morgen, Helmut A. aus ihrer Wohnung zu entfernen. Danach entschloss sie sich, aktiv zu werden. Sie ging mit ihrem Vater zur Polizei, zeigte ihren „Ex“ an und stellte einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz. Ein Kontaktverbot wurde erlassen. Doch der Lagerist terrorisierte die junge Frau weiter mit SMS und nächtlichen Anrufen. Jetzt musste er sich wegen zweifacher Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz vor dem Amtsgericht verantworten.
Helmut A., der nicht freiwillig zur Verhandlung erschienen war, musste von Polizisten vorgeführt werden. Zu den schwereren Vorwürfen schwieg er, räumte aber die Anrufe ein.
Das Gericht sah keinen Grund, der Zeugin nicht zu glauben. Helmut A. wurde zu einer saftigen Geldstrafe von 265 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt, wobei zwei frühere Verurteilungen einbezogen wurden.

