„Nicht über ungelegte Eier reden“
Campingplatz im Landschaftsschutzgebiet? Die Baugenehmigung liegt vor, doch eine Bürgerinitiative macht dagegen mobil.
Das Regental soll in seiner ganzen Schönheit erhalten bleiben. Foto: be
Von Thomas Göttinger
Sicher ist offenbar noch gar nichts, wie bei der Versammlung der „Bürgerinitiative zum Erhalt des Regentals gegen die Campinganlage Campride“ am Donnerstag im Gasthof Jakob deutlich wurde. Das Landratsamt Schwandorf hat mit Datum 20. Dezember 2004 eine Baugenehmigung für einen Zeltplatz für Bootswanderer und einen Campingplatz mit Pferdekoppel bei Weißenhof erteilt.
Es gibt zwar ein Grobkonzept einer Entwicklungsgesellschaft für ein „Angler- und Naturcamp“ dort, dass aber schon bald die Bagger anrollen, um mitten im Landschaftsschutz- und Überschwemmungsgebiet am Regen ein Campingparadies aus dem Boden zu stampfen, ist eher unwahrscheinlich, wurde bei der Versammlung deutlich.
„Man soll jetzt auch nicht über ungelegte Eier reden“, mahnte 2. Bürgermeister Otto Storbeck deshalb am Donnerstag. Er verwies darauf, dass der Eigentümer des Geländes die Grundstücke noch nicht verkauft habe. Und Storbeck legte dar, dass das vorliegende Konzept weit über die genehmigten Einrichtungen hinaus gehe. Ein neues Genehmigungsverfahren sei also notwendig – und wie das ende, könne niemand sagen.
Rechtmäßigkeit angezweifelt
Die Bürgerinitiative und ihre Sprecherin Doris Weiss wollen trotzdem nicht einfach abwarten. „Es ist ein Eiertanz, dieser Campingplatz“, so Weiss. „Wir hatten überhaupt keine Chance, gegen diese Baugenehmigung aktiv zu werden“, beschwerte sie sich. Die Genehmigung sei weder ausgehängt noch sonst öffentlich bekannt gemacht worden. Darüber hinaus zweifelte sie am Donnerstag an der Rechtmäßigkeit der erteilten Baugenehmigung.
Damit scheint sie nicht allein zu sein. In einem Schreiben der „Regierung der Oberpfalz“, das die BI verteilte, ist jedenfalls davon die Rede, dass die Genehmigung durch das Schwandorfer Landratsamt „in rechtsfehlerhafter Weise erteilt wurde“. Ein Campingplatz sei in baurechtlicher Hinsicht für die Regierung kein „privilegiertes – also wegen seiner Zweckbestimmung im Außenbereich bevorrechtigt zulässiges – Vorhaben“, wie das die Schwandorfer Kollegen offenbar angenommen haben. Da aber die Baugenehmigung erteilt wurde und nun bestandskräftig ist, könne sie nicht mehr zurück genommen werden, wie es in dem Schreiben heißt.


