Schwandorf - Nachrichten 27.04.2012, 07:47 Uhr

Mann (59) soll Kind missbraucht haben

Einem 59-Jährigen werden sexuelle Übergriffe auf eine Vierjährige und der Besitz von Kinderpornos vorgeworfen.

Landkreis/Amberg. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und des Besitzes von kinderpornografischen Filmen muss sich seit Donnerstag ein 59-jähriger Mann aus dem östlichen Landkreis Schwandorf vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Amberg verantworten. Der Angeklagte bestreitet zumindest den Missbrauchsvorwurf.

Die Prozessführung steht unter denkbar schlechten Vorzeichen. Grund dafür sind einige Beteiligte beziehungsweise Zeugen, die im Ausland leben und gegebenenfalls anreisen müssen. Der Prozess begann wie erwartet in solchen Fällen. Die Verteidigung beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit und zwar für die gesamte Prozessdauer, zum Schutz der Intimsphäre des Angeklagten. Die Kammer, unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsidentin Roswitha Stöber, folgte allerdings dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Öffentlichkeit nur für die Dauer der Aussage des Angeklagten auszuschließen und sich weitere Beschränkungen für die Öffentlichkeit offen zu halten.

Mit der Anklageschrift präzisierte Staatsanwältin Michaela Frauendorfer die Vorwürfe. Dabei ging es um drei sexuelle Übergriffe auf ein vierjähriges Mädchen in der Obhut des Mannes. Des Weiteren schilderte sie ausführlich das Ergebnis einer Wohnungsdurchsuchung, bei der auf dem Computer des Mannes rund 60 Filme mit zum Teil widerlicher Kinderpornografie gefunden worden seien. Das Mädchen stammte von der Ehefrau des Angeklagten, jedoch von einem anderen Mann. Die Frau war im Ausland an den Folgen der Geburt eines weiteren Kindes gestorben. Auch ein Sohn stammt aus der Ehe. Zwei Sprachstudentinnen, die den Sohn betreuen, sollen als mögliche Zeugen aussagen und müssen erst noch anreisen.

Um dem vierjährigen Kind eine Vernehmung vor allen Beteiligten zu ersparen, war bereits im Ermittlungsverfahren ein Gespräch mit dem Ermittlungsrichter per Video aufgezeichnet worden. Diese Aufzeichnung wurde gestern im Gerichtssaal abgespielt. Darin beschäftigte sich die Vierjährige allerdings in ihrer Muttersprache ausschließlich mit der Dolmetscherin. „Ich weiß gar nicht, was ich in Deutschland soll“, war ihre einzige Feststellung. Die Prozessdauer ist auf vier Tage angesetzt.


 

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