Reise & Freizeit 22.05.2012, 11:45 Uhr

Neuregelung zu Kinderpässen

Ab dem 26. Juni braucht jedes Kind sein eigenes Reisedokument. Eltern sollten sich vor Antritt einer Reise informieren.


        Wer eine Reise mit Kindern plant, muss sich auf einige Änderungen an den Grenzen einstellen.

Wer eine Reise mit Kindern plant, muss sich auf einige Änderungen an den Grenzen einstellen.

Berlin. Kinderpass, Reisepass, Personalausweis - die Auswahl ist groß. Nur der Eintrag im Pass der Eltern ist für ein Kind ab dem 26. Juni diesen Jahres nicht mehr gültig. Ein neues Reisedokument muss also her – aber welches? Kosten, Alter des Kindes und Reiseziel, all das muss dabei beachtet werden.

Die EU-Passverordnung wurde geändert

Laut einer EU-Vorschrift werden die Kindereinträge am 26. Juni 2012 ungültig. Die Änderung stammt aus dem Mai 2009, als die entsprechende EU-Passverordnung geändert wurde. Damals wurde das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ ergänzt. „Es dient der Sicherheit, wenn jede Person ihren eigenen Pass hat“, heißt es in dem Dokument. Damals wurde auch beschlossen, dass diese Regelung am 26. Juni 2012 in Kraft treten soll.

Übergangsfristen gibt es nicht

Ab dem 26. Juni gilt: „Kindern ohne gültigen Pass kann im Ausland die Einreise verweigert werden“, sagt die Reiserechts-Expertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Pass mit dem Kindereintrag gilt noch

Das ist in der EU-Passverordnung ganz klar geregelt: „Für den Inhaber des Dokuments wird die ursprüngliche Gültigkeit (...) nicht beeinträchtigt.“ Eltern müssen also – wenn das Gültigkeitsdatum ihrer Pässe noch nicht überschritten ist - keine neuen Dokumente beantragen. Gültige Pässe mit ungültigem Kindereintrag könnten sich nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.

Reisedokumente bei der Behörde beantragen

Die Beantragung der Reisedokumente muss bei einem Bürgerbüro oder einer Meldebehörde erledigt werden. Im Internet kann bei vielen dieser Behörden ein Termin vereinbart werden, um Wartezeiten zu verkürzen. Das Kind muss in jedem Fall mit zur Behörde.


 

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