Top-Story 21.09.2006, 17:06 Uhr

Lehrer der Waldorfschule wegen Körperverletzung verurteilt

Der Angeklagte Frank D. im Gerichtssaal

Der Angeklagte Frank D. im Gerichtssaal

Im ersten von insgesamt acht Prozessen gegen Lehrer der Kemptener Waldorfschule hat das Amtsgericht Kempten am Donnerstag einen Kunst- und Werklehrer wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Richter sprach den 35-Jährigen wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Körperverletzung schuldig. Er muss insgesamt 100 Tagessätze zu je 35 Euro zahlen. Der verurteilte Lehrer unterrichtet inzwischen nicht mehr an der Schule, sondern arbeitet dort als Hausmeister. Der Anwalt des Mannes kündigte an, in Berufung zu gehen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Lehrer einen Schüler vom Stuhl gezerrt und ihn dann so heftig zurückgestoßen hatte, dass dieser eine Steißbeinprellung erlitt. Zudem soll der Lehrer den Schüler an die Tafel gezogen und mit dem Kopf dagegen gestoßen haben. Der Angeklagte räumte während der Verhandlung die Tat in etwas abgemilderter Form ein und gab zu, dass dies „sicher keine gute Methode“ gewesen sei. Allerdings betonte er, dass der Schüler zuvor den Unterricht gestört und ihn immer wieder gereizt habe.

Der betroffene 13-jährige Schüler sowie zwei gleichaltrige Mitschüler sagten bei der Verhandlung als Zeugen aus. Sie betonten, dass es „schon so etwas wie einen Schock“ in der Klasse ausgelöst hatte, als der Mitschüler gegen die Tafel krachte. Der Lehrer habe den besagten Schüler regelrecht hoch gezerrt.

Das relativ milde Urteil begründete der Richter zum einen mit der sehr ehrlichen Aussage des Lehrers. Zum anderen sei der Angeklagte nicht nur Täter, sondern auch „Opfer dieses Schulsystems, das keine Rücksicht darauf nimmt, dass ein Lehrer ohne pädagogische Befähigung solche Kinder unterrichtet“. Der beklagte Kunst- und Werklehrer hatte nämlich den Angaben des Gerichts zufolge für den Grundschulunterricht gar keine Amtserlaubnis. Die Schulleitung habe in Kauf genommen, dass dieser Lehrer schlichtweg überfordert war, betonte der Richter.

Insgesamt müssen sich in Kempten acht Lehrerinnen und Lehrer in mehreren Prozessen vor Gericht verantworten. Sie sollen Schüler mit dem Kopf gegen die Tafel gestoßen und sie an den Ohren gezogen haben. Außerdem sollen sie Ohrfeigen ausgeteilt haben.

Der Geschäftsführer der Kemptener Waldorfschule, Roland Birk, hatte im Vorfeld eingeräumt, dass es in den vergangenen Jahren zu „ganz wenigen Fehlreaktionen von Kollegen gegenüber Schülern“ gekommen sei.

Im Anschluss an den Prozess erklärte die Anwältin des Bundes der Freien Waldorfschulen, dass die Freie Waldorfschule Kempten seit 1987 nicht mehr dem Verband angehöre. Aufgrund des zur Zeit der Gründung der Schule fehlenden Namensschutzes dürfe sich die Schule dennoch Waldorfschule nennen. „Es ist eine freie Schule, die noch die Schulgenehmigung hat, es ist aber keine Waldorfschule in unserem Sinne“, sagte sie.

 

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