Eisenberg: Ministerin hält sich zurück
Trotz heftiger Proteste bleibt die Staatsanwaltschaft Regensburg für die Aufklärung zuständig.
Regensburg.
Proteste hin oder her: Die Staatsanwaltschaft Regensburg wird weiterhin im Fall „Tennessee Eisenberg“ ermitteln. Das bayerische Justizministerium erklärte gestern, man sehe keinerlei Anlass, der Regensburger Ermittlungsbehörde den Fall zu entziehen. „Die Angelegenheit geht ihren Gang und wir werden uns in das Verfahren nicht einmischen“, erklärte Anton Winkler, Sprecher von Justizministerin Beate Merk. Zuvor hatte Wolfgang Flügel aus Nordrhein-Westfalen Strafanzeige gegen zwei an dem Einsatz beteiligte Polizeibeamte gestellt. Ein Sprecher des Oberlandesgerichtes in Nürnberg bestätigte den Eingang der Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg, die als vorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaft Regensburg allerdings für ein Ermittlungsverfahren formell nicht zuständig sein könne. „Die Anzeige wird geprüft“, sagte der Justizsprecher. Flügel forderte in einem offenen Brief an Justizministerin Merk weiter, die Staatsanwaltschaft Regensburg, „die sich nicht mit Ruhm bekleckert“ habe, von dem Fall abzuziehen. So sei es nicht hinnehmbar, dass der zuständige Leitende Oberstaatsanwalt vorschnell von einer „Notwehrsituation“ der Polizeibeamten gesprochen habe.
Für Samstag hat der Regensburger Aktionskreis „www.12kugeln.de“ eine Demonstration vom Domplatz zum Regensburger Justizgebäude angezeigt (die MZ berichtete). Dies bestätigte ein Sprecher der Ordnungsbehörde der Stadt. Am Justizgebäude soll symbolisch ein offener Brief an Justizministerin Merk eingeworfen werden. Darin fordert die „Initiative Regensburger Bürger“, dass statt der Staatsanwaltschaft ein Richter mit dem Fall Tennessee Eisenberg betraut wird, „um den Einsatz neutral, wahrheitsgetreu und nach rechtsstaatlichen Prinzipien“ aufzuklären.
Diese Vorgehensweise wäre nach Ansicht von Juristen aber mit den rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar. Für die Ermittlungsarbeit sind die Staatsanwaltschaften und, ihnen nachgeordnet, die Polizei als Hilfsorgane der Staatsanwaltschaft zuständig, nicht die Richter. Die Initiative vermutet, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg wichtige Ermittlungsdetails bewusst nicht berücksichtigt habe, was von der Anklagebehörde entschieden dementiert wird. So gibt es auch Spekulationen, wonach das Landeskriminalamt in einer Expertise die Lage der Leiche, die Sicherung von Blutspuren und die Sicherung eines Messers nicht exakt durchgeführt habe.



