Frage des privaten Charakters
Cham. Dr. Joseph Ferstl, Leiter des Gesundheitsamtes in Cham, ist zumindest persönlich nicht ganz so überzeugt von der Lösung, wie Michael Herre. „Allerdings“, schickt er voraus, „ich bin kein Jurist“. Nach seiner Rechtskenntnis sei das Rauchen in Gaststätten oder Vereinsheimen sowie in allen Räumlichkeiten untersagt, „in denen die Öffentlichkeit Zugang hat“. „Wenn Herr Meier raucht, dann ist das egal, und wenn er Gäste hat, dann auch“, erklärt Dr. Ferstl.
„Praxis“ genau anschauen
Wo dieser Bereich allerdings endet, das hätten letztlich Juristen zu entscheiden. Bei einer privaten Geburtstagsfeier könne in der Frage rauchen oder nicht rauchen der Gesetzgeber nicht zuständig sein. Kennzeichen sei hierbei, dass die Gäste hier dem Gastgeber alle persönlich bekannt seien – dann habe auch kein Gesetz etwas dagegen, dass in geschlossenen Räumen geraucht werde.
Die „Praxis“ in der „Alm“ werde sich das Gesundheitsamt aber „genau anschauen“, kündigt er an. Ähnliche Fälle seien ihm bereits bekanntgeworden. „Bayernweit gibt es eine Fülle ähnlicher Fälle“, erklärt er, die regelmäßig die Gerichte beschäftigten, das müsse man im Detail prüfen.
Chancen eher gering gesehen
Er persönlich schätzt die Chancen eher gering, dass das Beispiel in Bad Kötzting Schule machen könnte. Denn auch wenn die Kriterien – individuelle Einladung, Kontrolle und der Hinweis auf die geschlossene Gesellschaft eingehalten werde – bleibt seiner Ansicht nach immer noch die Frage nach dem „privaten Charakter“ der Veranstaltung. Wenn aber zum Beispiel eine Gaststätte dazu einlade, könne dieser leicht nicht gegeben sein. Werde etwa ein 60. Geburtstag gefeiert, sei dieser Charakter eindeutig zu erkennen. Letztlich entscheiden könne das aber eben nur ein Jurist. Darüber hinaus geht er davon aus, dass die Gesellschaft das Rauchverbot in Bayern akzeptiert habe. „Ich glaube, es gab kaum ein Gesetz auf dem Gesundheitssektor in den vergangenen 30 Jahren, das so gut für die Gesundheit war“, zeigt sich der Leiter des Gesundheitsamtes unabhängig von allen Ausnahmen überzeugt. (wf)

