Nachrichten 29.07.2010, 18:50 Uhr

Und raus bist du

Im Zweifel für den Angeklagten. Eine Entscheidungsregel, die vor deutschen Gerichten also doch gilt, denn der Wettermoderator Jörg Kachelmann ist wieder auf freiem Fuß. Einen Vorwurf muss sich die Justiz aber gefallen lassen: Ihre Mühlen haben sehr langsam gemahlen.

Seit dem 20.März dieses Jahres saß Kachelmann in U-Haft. Über vier Monate hat es gedauert, bis das Oberlandesgericht Karlsruhe befand, dass kein dringender Tatverdacht mehr besteht. Ganz nebenbei hat die übergeordnete Instanz mit der Anordnung von Kachelmanns Freilassung auch das Mannheimer Landgericht abgewatscht. Denn die Entscheidung beinhaltet zwangsläufig den Vorwurf, dass sich die Verantwortlichen dort vorschnell auf eine Seite geschlagen haben.

Keine Frage: Es gibt nicht viele Vorwürfe, die schwerer wiegen als Vergewaltigung. Es ist richtig, sie äußerst sorgfältig zu prüfen. Denn: Wer vergewaltigt hat, muss verurteilt werden. Für eine Verurteilung braucht es aber Beweise und genau die fehlen. Es steht Aussage gegen Aussage. Und das von Anfang an.

Die lange U-Haft hat in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, dass an den Vorwürfen „etwas dran“ ist. Das Gericht der öffentlichen Meinung ist nicht zimperlich. Da wird nicht fein zwischen U-Haft und Freiheitsstrafe unterschieden. Knast ist Knast, und wer im Knast sitzt, ist schuldig. Wie per Kinderreim ausgezählt ist Kachelmann deshalb ohnehin – Prozess hin oder her. Selbst bei einem Freispruch ist seine Karriere wohl beendet. Kachelmann wird das wissen und überlegen, ob er seine unbestrittene Wortgewandtheit vor Prozessbeginn noch einsetzt.

von Christine Strasser, MZ

 

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