Was bisher geschah
Am 19. Februar 2008 machten sich der Rettenbacher Bürgermeister, sein Bauhofleiter und eine Gemeindebedienstete in Inzell auf den Heimweg. Gegen 14.20 Uhr hatte bei einer Kontrolle ein Polizeihauptkommissar beim Blick durch die Laserpistole nach seinen Angaben festgestellt, dass Fahrer und Beifahrer nicht angegurtet waren.
Alle Wageninsassen behaupteten als Zeugen unter Eid das Gegenteil. Die Männer hatten in ihren Ordnungswidrigkeitsverfahren im Juni 2008 vor zwei Traunsteiner Amtsrichtern ihre Geldbußen von je 30 Euro wegen nicht angelegter Gurte akzeptiert – trotz der vorherigen Unschuldsbeteuerungen und der Beeidung ihrer Angaben.
Daraufhin wurde eine Verhandlung wegen Meineids anberaumt, die im Februar 2009 stattfand.
Das Schöffengericht setzte im April 2009 einen Ortstermin an, um die Sichtverhältnisse für die Polizei an Ort und Stelle zu überprüfen. Achtmal mussten die Angeklagten mit demaltersschwachen, schon sechs Monate zuvor ausgemusterten Bus auf die Laserpistole zufahren.
Die Richter gingen davon aus, dass der Polizeibeamte die Wahrheit beschworen hatte – im Gegensatz zu den Angeklagten. Das Gericht hatte den Bürgermeister und den Bauhofleiter zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt wegen Meineids und die Gemeindemitarbeiterin zu neun Monaten auf Bewährung wegen zweier Meineide.
Die Staatsanwaltschaft forderte 14 und 16 Monate, ebenfalls mit Bewährung. Gegen das Urteil legten sowohl die Betroffenen als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
In der Berufsungsverhandlung am Landgericht Traunstein zogen am Ende alle drei Beklagten ihre Einsprüche zurück, obwohl sie weiterhin ihre Unschuld beteuerten.
Dadurch wurde die Verurteilung wegen Meineids rechtskräftig. Es folgt am 28. September das Nachspiel für Bürgermeister Griesbeck vor demVerwaltungsgericht Regensburg. Dort wurde geklärt, ob die Richter der Ansicht der Landesanwaltschaft Bayern folgen und den Meineid als schweres Dienstvergehen einstufen, was eine Amtsenthebung zur Folge haben kann.
Bei der Verhandlung am Verwaltungsgericht folgte die Kammer dem Antrag von Oberlandesanwältin Simone Widmann. Sie kündigte nach dem Richterspruch an, einen vorläufigen Dienstenthebungsantrag zu stellen.

