Oberpfalz & Bayern 27.06.2012, 16:55 Uhr

Bayerische Väter sind spitze bei Elternzeit

Seit fünf Jahren gibt es jetzt Elterngeld – als Lohnersatz für eine Babypause in den ersten 14 Lebensmonaten. Die Bilanz fällt positiv aus.

Die Väter in Bayern nehmen am öftesten Elternzeit. Foto: dpa

Die Väter in Bayern nehmen am öftesten Elternzeit. Foto: dpa

München/Berlin . Fast jeder dritte Vater in Bayern nimmt laut der bayerischen Familienministerin Christine Haderthauer (CSU) Elternzeit. Dies sei der „Spitzenwert aller Bundesländer“, sagte Haderthauer laut einer Meldung ihres Ministeriums am Mittwoch in München. Beim früheren Erziehungsgeld, das bis 2006 galt, seien es nur 4 Prozent gewesen.

Väterbeteiligung auf Höchststand

Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, nahm bundesweit mehr als jeder vierte Vater (25,3 Prozent) der insgesamt 678.000 im Jahr 2010 geborenen Kinder Elterngeld in Anspruch. Damit habe die Väterbeteiligung einen Höchststand erreicht. Allerdings pausierten sie für den Bezug des Elterngeldes in weit überwiegender Zahl maximal zwei Monate.

Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt. Die Höhe orientiert sich am vorherigen Einkommen. Ein berufstätiger Elternteil erhält ein Jahr lang 67 Prozent seines bisherigen Nettoeinkommens, höchstens aber 1.800 Euro im Monat, wenn er wegen der Kinderbetreuung im Job pausiert. Wenn auch der Partner das Kind mindestens zwei Monate betreut, wird das Elterngeld 14 Monate gezahlt. Mehr als drei von vier Vätern (76 Prozent) in Elternzeit bezogen die Leistung für ein im Jahr 2010 geborenes Kind maximal zwei Monate. Nur sechs Prozent nahmen die Leistung für ein Jahr in Anspruch.

Erwerbstätigkeit von Frauen vor Geburt

Entscheidenden Einfluss darauf, ob Mutter und Vater Elterngeld in Anspruch nehmen oder ob nur die Mutter die Leistung bezieht, hat dem Bundesamt zufolge die Erwerbstätigkeit von Frauen in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. So wurden bei den 392.000 vor der Geburt des Kindes erwerbstätigen Müttern mehr als 125.000 Partneranträge gestellt. Das entspricht einem Anteil von 32 Prozent. Bei den zuvor nicht erwerbstätigen Müttern lag der Anteil der Partneranträge lediglich bei zwölf Prozent. (epd)

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