Oberpfalz & Bayern 02.08.2012, 20:05 Uhr

Eine Tragödie, verschüttet unter Akten

Hätte der Mord an Anja P. vermieden werden können? Ein Insider klagt die Staatsanwaltschaft Regensburg an. Das Justizministerium widerspricht.

Bis Akten auf dem richtigen Schreibtisch landen vergehen oft mehrere Tage – das ist normal, sagt das Justizministerium. Foto: dpa

Bis Akten auf dem richtigen Schreibtisch landen vergehen oft mehrere Tage – das ist normal, sagt das Justizministerium. Foto: dpa

Von Reinhold Willfurth, MZ

ZEITLARN. Der Tod kam scheinbar unausweichlich über Anja P. „Darf ich reinkommen?“, fragte der Mann – so ergaben später Recherchen von MZ-Reporter Karl-Heinz Weigel – an jenem 27. Mai 2008 gegen 8.15 Uhr höflich an der Haustür der Familie P. „Ja“, soll die schlichte Antwort von Anja P. gelautet haben. Kurz danach fielen drei Schüsse, dann krachte es noch zweimal. Stephan P. hatte seine Noch-Ehefrau Anja P. erschossen und sich dann selbst getötet. Eine Passantin fand kurz danach den verstörten Sohn des Ehepaars blutverschmiert auf der Straße. Der Dreijährige hatte die Tragödie mitansehen müssen.

Die Bluttat von Zeitlarn (Kreis Regensburg) hätte nicht geschehen dürfen, zumindest nicht an jenem 27. Mai. Denn zu diesem Zeitpunkt hätte der Täter im Gefängnis sitzen müssen. Stephan P. war am 21. Mai 2008 aus einer dreimonatigen Haft entlassen worden – zu früh, denn die Verurteilung hatte eine Bewährung aufgehoben, die auf einer weiteren, viermonatigen Haftstrafe gegen Stephan P. wegen Trunkenheit im Verkehr bestand. Der Mörder hätte also von Rechts wegen erst Ende September aus der Haft entlassen werden müssen.

Die Justizbeamten ließen sich Zeit

Wie konnte das geschehen? Ein ehemaliger Beamter der Staatsanwaltschaft Regensburg, die den Widerruf der Bewährungsstrafe vollziehen musste, glaubt zu wissen, warum: Die Akten für das Widerrufsverfahren seien 15 Werktage unbearbeitet liegengeblieben. Die Dokumentation des Aktenverlaufs zeigt auch, dass sich ebenso das Oberlandesgericht Nürnberg und die dortige Generalstaatsanwaltschaft Zeit ließen: 13 Werktage hingen die Akten dort in den Instanzen fest. So dauerte es mehr als vier Monate, bis das Verfahren zum Widerruf der Bewährungsstrafe abgeschlossen war. Am 29. Mai, einen Tag nach der Bluttat, erging der Bescheid, dass Stephan P. zu Unrecht auf freiem Fuß war.

Der damalige Leiter der Staatsanwaltschaft Regensburg, Günther Ruckdäschel, begründete die Freilassung des späteren Mörders damit, dass dieser Beschwerde gegen den Widerruf der Bewährung eingelegt habe. Dadurch sei der Widerruf nicht rechtskräftig geworden, weswegen der Täter auf freien Fuß gekommen sei.

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