Oberpfalz & Bayern 29.07.2010, 18:43 Uhr

Fall Brunner: Was ließ sein Herz aussetzen?

Rechtsmediziner erklärt vor Gericht: Brunner hätte die Tritte ohne krankes Herz überlebt. Aber sie hätten tödlich sein können.

Ohne seine Herzkrankheit hätte Brunner die Attacke überlebt.

Ohne seine Herzkrankheit hätte Brunner die Attacke überlebt.

München. Dominik Brunner hätte die brutalen Schläge der nun Angeklagten überlebt, wenn er nicht ein krankhaft vergrößertes Herz gehabt hätte. Aber er hätte direkt an den massiven Tritten sterben können. Und er würde heute noch leben, wenn es die massive Gewalt nicht gegeben hätte. So lässt es sich aus der Aussage des Rechtsmediziners Wolfgang Keil am Donnerstag vor dem Landgericht München I schließen. Wohl ohne es zu wissen, litt der Manager an einem vergrößerten Herzen. Im September am S-Bahnhof Solln setzte es aus.

Kammerflimmern als Folge von Stress

Bei körperlichem oder psychischem Stress kann das geschehen, was am S-Bahnhof geschah: Anstrengung und Adrenalin sorgen für zusätzlichen Sauerstoffbedarf. Das Herz schafft es nicht mehr, versucht mehr Schläge, es kommt zum Kammerflimmern, wie Keil erläuterte. Diesen Stress verursachten demnach Markus S. (19) und Sebastian L. (18) mit ihren Schlägen und Tritten gegen Brunners Kopf und Körper. Sie hatten Brunner niedergeprügelt, als er vier Schüler vor ihnen in Schutz nahm, und müssen sich wegen Mordes verantworten.

   Äußerst brutal muss mindestens ein Angeklagter gegen Brunners Kopf getreten haben: Die Schuhsohle hinterließ einen sichtbaren Abdruck an der Stirn. Allein dieser Tritt hätte Brunner töten können, sagt Keil. Eine andere Sachverständige geht davon aus, dass es zwei Fußtritte gegen Brunners Kopf gab. Sie unterscheidet sogar die Abdrücke zweier Schuhmarken. Das würde bedeuten, dass außer dem mutmaßlichen Haupttäter Markus S. auch Sebastian L. zutrat.

Wie durch ein Wunder kein Schädelbruch

Wie auch immer: „Fußtritte gegen den Kopf führen normalerweise zu einem Schädelbruch. Das ist wie durch ein Wunder hier nicht der Fall gewesen“, sagt Keil. Er klassifiziert die Kopfverletzung durch den Tritt als einzige als schwerst – die Anklage wirft den Angeklagten vor, Brunner „schwere und schwerste Verletzungen“ zugefügt zu haben. Lebensgefährlich sei auch ein Tritt in den Bauch gewesen. „Trifft es die Leber und reißt sie, besteht Lebensgefahr“, sagt Keil. Aber auch dieser Tritt ging glimpflich aus. Die Verletzung wäre sogar von selbst geheilt. Der wahrscheinlich dritte Tritt ging gegen den Arm.

 

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