Joggerinnen-Mörder soll weggesperrt bleiben
Die Staatsanwaltschaft fordert die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Mörder vom Frauenforst. Am Dienstag hat der Verteidiger das Wort.
Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Regensburg muss über die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen den sogenannten Joggerinnen-Mörder entscheiden. Foto: dpa
Regensburg. Geht es nach Staatsanwalt Christian Huber kommt der heute 34-jährige Joggerinnen-Mörder vom Kelheimer Forst so schnell nicht mehr auf freien Fuß. Nach achteinhalbmonatiger Beweisaufnahme forderte er am gestrigen 21. Verhandlungstag in seinem Plädoyer die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Mann anzuordnen. Nach Hubers Worten gäbe es dazu keine Alternative.
Bei dem wegen des Sexualmordes an Margit R. im Erstverfahren zur Jugendhöchststrafe verurteilten Straftäter liege „sexueller Sadismus als schwerwiegende Störung“ vor, es fehle ihm an Einsichtsvermögen, er sei eine hochgradige Gefahr für die Allgemeinheit, sagte er. Huber bezog sich dabei auf die verschiedenen psychiatrischen Gutachter, die den 34-Jährigen unmittelbar nach der Tat im Juni 1997, während der Erstverhandlung, in der Strafhaft und zuletzt während der bereits angeordneten Sicherungsverwahrung untersucht bzw. Aussagen zu seiner Persönlichkeitsstruktur gemacht hatten. Sie alle hätten von sexuellen Gewaltphantasien des Mannes berichtet, bei denen es immer wieder darum gegangen sei, „starke Frauen leblos zu machen und auf das leblose Opfer zu onanieren“.
Der forensisch-psychiatrische Sachverständige Prof. Hans-Ludwig Kröber aus Berlin hatte während des Verfahrens die Rückfallgefahr des Mannes zudem als hoch eingestuft. Nach zwei bis drei Jahren in Freiheit werde es gefährlich. Es sei eine Frage der Zeit, bis er „draußen“ wieder zuschlage, hatte Kröber gesagt.
Der heute 34-jährige Täter hatte am 9. Juni 1997 im Kelheimer Forst beim sogenannten Frauenhäusl die Joggerin Margit R. überfallen und mit einem Seilzug solange gewürgt, bis sie tot war. Anschließend entkleidete er den Unterkörper der Frau und onanierte über dem leblosen Opfer. Der damals 19-Jährige war dafür nach Jugendstrafrecht zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden.
Eine anschließende Sicherungsverwahrung war deshalb nicht angeordnet worden, weil das Gesetz dafür erst 2009 geschaffen wurde – fünf Tage, bevor der Sexualmörder seine Haftstrafe vollständig verbüßt hatte. Aufgrund der neuen Gesetzeslage hatte das Landgericht Regensburg dann den Unterbringungsbefehl erlassen, da Gutachter den Mann schon damals wegen einer Störung seiner Sexualpräferenz für gefährlich gehalten hatten.

